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„Weitgehend zerstörungsfreie Demontage der Komponente / des Materials aus der Bau- und Konstruktionsebene, um eine möglichst hochwertige Nutzung in der Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen."

Der Begriff Demontage ist gemäß ÖNORM B 3151 wie folgt definiert: „Auseinandernehmen von Konstruktionsteilen durch Lösen von Verbindungen oder Abtrennen von Teilen mit dem Ziel der Wiederverwendbarkeit"

Abhängig von den verwendeten Verbindungstypen wurde die Demontierbarkeit in folgende drei Bewertungskategorien unterteilt:

frei zugänglich und zerstörungsfrei ohne weitere / n Maßnahmen /
Aufwand demontierbar;

mit zusätzlichen / m Maßnahmen / Aufwand demontierbar,
allerdings ohne wesentliche Schäden an der rückgebauten Komponente
hervorzurufen;

nicht oder nur mit erheblichen / m Maßnahmen/Aufwand demontierbar,
mit erheblichen / irreparablen Schäden an der rückgebauten Komponente / Material;