„Weitgehend zerstörungsfreie Demontage der Komponente / des Materials aus der Bau- und Konstruktionsebene, um eine möglichst hochwertige Nutzung in der Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen."
Der Begriff Demontage ist gemäß ÖNORM B 3151 wie folgt definiert: „Auseinandernehmen von Konstruktionsteilen durch Lösen von Verbindungen oder Abtrennen von Teilen mit dem Ziel der Wiederverwendbarkeit"
Abhängig von den verwendeten Verbindungstypen wurde die Demontierbarkeit in folgende drei Bewertungskategorien unterteilt:
frei zugänglich und zerstörungsfrei ohne weitere / n Maßnahmen /Aufwand demontierbar;
mit zusätzlichen / m Maßnahmen / Aufwand demontierbar,allerdings ohne wesentliche Schäden an der rückgebauten Komponentehervorzurufen;
nicht oder nur mit erheblichen / m Maßnahmen/Aufwand demontierbar,mit erheblichen / irreparablen Schäden an der rückgebauten Komponente / Material;