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Die OIB-Richtlinie 7 Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen soll voraussichtlich 2027 veröffentlicht werden.

Zurzeit gibt es ein Grundlagendokument, das die Basis für eine zukünftige Richtlinie beschreibt, die sich mit dem ressourcenschonenden Einsatz von Baustoffen und der Minimierung von Umweltauswirkungen im Bauwesen befassen soll.

Der Text der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur 7. Grundanforderung lautet:

„7. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen

Das Bauwerk muss derart entworfen, errichtet und abgerissen werden, dass die natürlichen Ressourcen nachhaltig genutzt werden und insbesondere Folgendes gewährleistet ist:

  • Das Bauwerk, seine Baustoffe und Teile müssen nach dem Abriss wiederverwendet oder recycelt werden können;
  • das Bauwerk muss dauerhaft sein;
  • für das Bauwerk müssen umweltverträgliche Rohstoffe und Sekundärbaustoffe verwendet werden."

https://www.oib.or.at/sites/default/files/oib-rl_7_grundlagendokument_ausgabe_mai_2023.pdf