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Die EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO), offiziell die Verordnung (EU) Nr. 305/2011, legt harmonisierte Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten im Europäischen Binnenmarkt fest. Sie ersetzt die frühere Bauproduktenrichtlinie und verfolgt das Ziel, Hindernisse im Handel mit Bauprodukten zwischen den Mitgliedstaaten zu beseitigen und gleichzeitig ein hohes Maß an Sicherheit, Gesundheit und Umweltverträglichkeit zu gewährleisten.

Hier sind die Hauptpunkte der EU-Bauprodukteverordnung:

  1. Harmonisierung technischer Spezifikationen: Die BauPVO definiert harmonisierte Normen und Vorschriften für Bauprodukte, sodass Hersteller ihre Produkte in allen EU-Mitgliedstaaten auf Basis derselben Kriterien anbieten können.

  2. CE-Kennzeichnung: Bauprodukte, die nach den harmonisierten Normen hergestellt werden, müssen eine CE-Kennzeichnung tragen. Diese Kennzeichnung zeigt, dass das Produkt den Anforderungen der Verordnung entspricht und in der EU frei verkauft werden darf.

  3. Leistungserklärung: Hersteller müssen für ihre Bauprodukte eine Leistungserklärung erstellen, in der sie die wesentlichen Leistungsmerkmale des Produkts (z. B. Feuerwiderstand, Wärmedämmung, Tragfähigkeit) angeben. Diese Erklärung basiert auf den harmonisierten Normen.

  4. Wesentliche Anforderungen: Bauprodukte müssen eine Reihe von wesentlichen Anforderungen erfüllen, die die Sicherheit und die Umweltauswirkungen betreffen, wie:

    • Mechanische Festigkeit und Standsicherheit

    • Brandschutz

    • Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz

    • Sicherheit bei der Nutzung

    • Schallschutz

    • Energieeinsparung und Wärmeschutz

    • Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen

  5. Verantwortung der Akteure: Neben den Herstellern haben auch andere Wirtschaftsakteure wie Importeure und Händler Pflichten im Rahmen der Verordnung. Sie müssen sicherstellen, dass die Bauprodukte den Anforderungen entsprechen und ordnungsgemäß gekennzeichnet sind.

  6. Marktüberwachung: Die Verordnung sieht Mechanismen zur Marktüberwachung vor, um sicherzustellen, dass nur Bauprodukte auf den Markt gebracht werden, die die festgelegten Anforderungen erfüllen.

Die EU-Bauprodukteverordnung sorgt somit für Transparenz und Einheitlichkeit im Bauwesen in ganz Europa, erleichtert den grenzüberschreitenden Handel mit Bauprodukten und gewährleistet, dass die Bauprodukte den hohen europäischen Standards für Sicherheit und Umweltschutz entsprechen.