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Die harmonisierten nationalen Normen basieren auf den europäischen CEN/TC 350-Standards und bieten einheitliche Methoden und Kriterien zur Bewertung der Nachhaltigkeit von Bauwerken. Sie fördern den freien Warenverkehr innerhalb der EU und ermöglichen eine vergleichbare und transparente Bewertung der Nachhaltigkeit in der Bauindustrie. Dadurch wird auch die Grundlage für die Zertifizierung und die Erstellung von Berichten über die Umweltleistung von Gebäuden und Bauprodukten geschaffen, die international anerkannt sind.

Diese Normen helfen auch dabei, die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Gebäuden zu definieren, was wiederum Planern, Architekten, Bauunternehmern und Entscheidungsträgern dabei hilft, nachhaltigere Entscheidungen zu treffen und die Umweltauswirkungen von Bauprojekten zu minimieren.

 

ÖNORM EN 15978 Nachhaltigkeit von Bauwerken – Bewertung der umweltbezogenen Qualität von Gebäuden ― Berechnungsmethode

Diese Europäische Norm stellt eine auf der Ökobilanz (en: Life Cycle Assessment, LCA) und anderen quantifizierten Umweltdaten basierende Berechnungsmethode zur Bewertung der umweltbezogenen Qualität eines Gebäudes sowie Hilfsmittel für das Berichtswesen und die Kommunikation des Ergebnisses dieser Bewertung zur Verfügung. Sie gilt für neue und bereits bestehende Gebäude sowie für Modernisierungen.

 

ÖNORM EN 15804 Nachhaltigkeit von Bauwerken - Umweltproduktdeklarationen - Grundregeln für die Produktkategorie Bauprodukte

Diese Europäische Norm liefert grundlegende Produktkategorieregeln (PCR) für Typ III Umweltdeklarationen für Bauprodukte und Bauleistungen aller Art. Die grundlegenden Produktkategorieregeln (PCR): - legen die zu deklarierenden Indikatoren, bereitzustellenden Informationen und die Art, wie sie auf Vollständigkeit überprüft und kommuniziert werden, fest, - beschreiben, welche Phasen des Lebenszyklus eines Produktes in der EPD berücksichtigt werden und welche Prozesse in die Phasen des Lebenszyklus einzubeziehen sind, - definieren die Regeln für die Entwicklung von Szenarien, - beinhalten die Regeln zur Berechnung der Sachbilanz und der Wirkungsabschätzung, die einer EPD unterliegen, einschließlich der Festlegung der zu verwendenden Datenqualität, - beinhalten die Regeln für die Kommunikation vordefinierter Umwelt- und Gesundheitsinformationen, die für ein Bauprodukt, einen Bauprozess oder eine Bauleistung nicht von einer Ökobilanz (LCA) abgedeckt sind, soweit erforderlich, - definieren die Bedingungen, unter welchen Bauprodukte auf der Basis der Informationen aus den EPD verglichen werden können. Für die EPD von Bauleistungen gelten identische Regeln und Anforderungen wie für die EPD von Bauprodukten.