Grundsätzlich gilt im Rahmen der LG 36 für Brettschichtholz die Oberflächenqualität 1 (Industriequalität) gemäß der ÖNORM B 2215 als vereinbart. Sollte eine andere höherwertige Oberflächenqualität erwünscht sein, so ist diese separat als Aufzahlung (Az) auszuschreiben und abzurechnen. Zahlreiche Hersteller von BSH bieten weitere, teils höherwertigere
Oberflächenqualitäten bzw. auch andere Holzarten an, wobei diese ge-sondert auszuschreiben sind.
Stoßausbildung von Brettschichtholzelementen
Die Stoßausbildung, welche standardmäßig in der LG 36 als Basis angenommen wird, ist ähnlich wie bei Brettsperrholz ein stumpfer Stoß mit einer eingelassenen Decklage bzw. einem Falzbrett mit ca. 25 x 100 mm, wobei dieses zumeist eine Holzwerkstoffplatte ist. Im Handel gängige Mehrschichtplatten sind allerdings großteils nicht festigkeitssortiert und deshalb aus statischen Gründen für diesen Zweck ungeeignet.
In der nachfolgenden Abbildung ist exemplarisch die Stoßausbildung zweier BSH-Brettstapelelemente mittels eingelassener Decklage dargestellt.
Weitere Verbindungsarten, wie bspw. einfache und doppelte Nut-Feder Verbindungen, oder auch der Stufenfalz sind als Aufzahlung (Az) gesondert auszuschreiben und zu vergüten.
Mindestverschraubung von Brettschichtholz-Elementstößen
In Anlehnung an den Maximalabstand der Verschraubung von Brettsperrholzelementen untereinander bzw. zu anderen Baustoffen und Konstruktionen wird gemäß ÖNORM B 1995-1-1 Anhang K.10 127 die Mindestanzahl der Verbindungsmittel auch für die Verbindung von BSH-Deckenelementen in ähnlicher Weise empfohlen.