Brettsperrholz (BSP) wird in der neuen LG 36 erstmalig als Produkt des modernen Holzbaus angeführt und weitreichend in unterschiedlichen Positionen in mehreren Unterleistungsgruppen für Dach-, Decken und Wandbauteile berücksichtigt. Deshalb und aufgrund oftmals in der Praxis nach wie vor auftretender Wissenslücken bzw. offene Fragestellungen von Planern werden an dieser Stelle technische Spezifikationen und Anwendungsregeln dieses Werkstoffes beschrieben. Dabei werden hauptsächlich Begriffe und Definitionen, welche in den allgemeinen Vorbemerkungen zum Thema Brettsperrholz eingesetzt werden, sowie Erläuterungen zur ULG 11 Rohbauelement Holzmassivwand Brettsperrholz und der ULG 20 Rohbauelement Holzmassivdecke Brettsperrholz angeführt. Schichtaufbau von BrettsperrholzIn der nachfolgenden Tabelle sind die unterschiedlichen Schichtaufbauten und Kombinationen für Brettsperrholz aufgelistet. Es gibt – je nach Hersteller – zumeist die Möglichkeit, die einzelnen Schichten mit den Stärken 20 mm, 30 mm und 40 mm unterschiedlich miteinander zu kombinieren, um so den gewünschten Aufbau eines BSP-Elementes zu erreichen. Die unterschiedlichen Querschnittaufbauten sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt.
Abmessungen BrettsperrholzGemäß den Vorbemerkungen der ULG 3611 Rohbauelement Holzmas-sivwand Brettsperrholz weist Brettsperrholz eine maximale Abmessung von 13 x 3,2 m als Standardformat. Die ULG 3620 Rohbauelement Holzmassivdecke Brettsperrholz weist demgegenüber eine maximale Abmessung von 13 x 2,4 m als Standardformat auf. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass Wände zu meist stehend und Decken zu meist liegenden transportiert werden. Sämtliche größeren bzw. davon abweichende Formate sind in der Ausschreibung als Aufzahlungspositionen (Az) zu berücksichtigen. Diese Abmessungen beziehen sich nicht auf die am Markt erhältlichen Formate einzelner BSP-Hersteller, sondern in ihrer Länge auf die maximale Transportlänge eines Standard-LKWs (mit 13,6 m Länge) bzw. im liegenden Transport auf die übliche Breite (von 2,4 m). Im stehenden Transport bezieht sich die Breite (von 3,2m) auf eine arbeitsrechtliche seit jeher übliche Regelung in der Verarbeitung von anderen Baustoffen, da bspw. im Falle einer BSP-Wand ab einer Höhe von 3,2 m eine zusätzliche Gerüstung zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit vorzusehen ist. Dies muss in der Ausschreibung gemäß Leistungsgruppe LG 04 Gerüste (Hinweis: jetzt neu in eigener LG, früher in LG 01 beinhaltet) gesondert berücksichtigt werden. Definition der Richtung – BSP-WändeIn der nachfolgenden Abbildung sind die Definitionen der Richtungen von zwei unterschiedlichen Ausführungsvarianten von Wänden aus Brettsperrholz grafisch dargestellt. Dies ist aus statischer Sicht wesentlich, da BSP-Elemente in Form von Wänden sowohl als Wand (linke Darstellung) als auch als Träger (rechte Darstellung) eingesetzt werden können. Der eingezeichnete vertikale bzw. horizontale Pfeil kennzeichnet dabei die Faserrichtung der Decklage des Elementes und somit die Haupttragrichtung.
Definition der Abmessungen – BSP-DeckeDie Standardmaße von BSP-Deckenelementen sind gemäß LG 36 aufgrund des zumeist liegenden Transportes mit 13 m x 2,4 m fixiert. Größere Breiten bzw. Längen sind als Aufzahlungsposition (Az) auszuschreiben. In nachfolgender Abbildung sind diese Abmessungen dargestellt, wobei der eingezeichnete Pfeil dabei die Haupttragrichtung der Platte und somit auch die Faserrichtung der Decklage kennzeichnet. Die Länge l gibt dabei die Haupttragrichtung, die Breite b die Nebentragrichtung und die Dicke d die Abmessung normal zur Plattenebene in Form der Element- bzw. Plattenstärke an.
Oberflächenqualität von BrettsperrholzDie Oberflächenqualität von Brettsperrholz bezieht sich auf die jeweilige Sichtfläche zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Bauobjektes. In der aktuellen Fassung der ÖNORM B 2215 aus dem Jahr 2017 wurde die Oberflächenqualität von BSP aufgrund zahlreicher divergierender Tabellen von Herstellern bzw. Forschungseinrichtungen erstmalig normativ eindeutig geregelt. Diese sind ähnlich den seit längerem definierten Oberflächenqualitäten von Brettschichtholz entsprechend der nachfolgend dargestellten Tabelle 3 der ÖNORM B 2215 zu entnehmen.
Grundsätzlich ist in den Vorbemerkungen der LG 36 festgelegt, dass die Standardleistungsbeschreibung davon ausgeht, dass für Brettsperrholz die Qualität 1 (Nicht-Sicht-Qualität) für beide Seiten gleichermaßen gemäß ÖNORM B 2215 vereinbart ist. Sollte eine andere höherwertige Qualität erwünscht sein, so ist diese zusätzlich als Aufzahlung (Az) auszuschreiben und zu vergüten. Demnach kann die Oberflächenqualität bei BSP sowohl einseitig als auch beidseitig in unterschiedlichen Aufzahlungspositionen angepasst werden. Weitere herstellerspezifische Qualitäten bzw. auch Holzarten der Oberflächen müssen gesondert ausgeschrieben werden. Stoßausbildung von BrettsperrholzplattenZur Herstellung eines flächigen Bauteils, welcher größer als ein BSP-Element ist, werden Stöße in Längs- und Querrichtung erforderlich. Die Standardausführung einer gelenkigen Stoßausbildung stellt gemäß den Vorbemerkungen der ULG 3611 Rohbauelement Holzmassivwand Brettsperrholz bzw. der ULG 3620 Rohbauelement Holzmassivdecke ein stumpfer Stoß mit einer Stoßdeckung in Form einer eingelassenen Decklage dar, welche oftmals auch als Falzbrett bezeichnet wird. Diese Art der Ausführung stellt grundsätzlich die Ausgangsbasis dar, alle weiteren Arten der Stoßausbildung – bspw. Ausführung mit Stufenfalz aufgrund der statischen Anforderungen – sind gesondert als Aufzahlungen (Az) auszuschreiben.
Mindestverschraubung von Brettsperrholz-ElementstößenIn der neuen LG 36 wird dem Thema der statischen Verschraubung von Elementen eine besondere Bedeutung beigemessen, da dies in den bis-herigen Ausschreibungstexten nicht ausreichend behandelt wurde. Demnach benennen die Vorbemerkungen erstmals eine Mindestanzahl an Verbindungsmitteln für eine kraftschlüssige (konstruktive) Brettsperrholzverbindung in Form eines Maximalabstandes zwischen denselben. Dieser wurde erstmalig in der ÖNORM B 1995-1-1 im Anhang K.10 in der Ausgabe 2014 geregelt und findet sich seither in dieser ÖNORM. Dies ist generell die anzusetzende Ausgangsbasis, eine erhöhte Anforderung bzgl. Verschraubung ist in eigenen Positionen (nicht als Aufzahlung Az) zu berücksichtigen. Für die Verbindungsmittel zwischen zwei Brettsperrholzelementen (BSP zu BSP) sowie zwischen anderen Bauteilen (auch zu Stahlbeton, Mauerwerk oder sonstigen Baustoffen) sind die folgenden Maximalabstände von Schrauben einzuhalten: - Verbindung von Brettsperrholz untereinander (Schrauben):
emax = 500 mm
- Verbindung von Brettsperrholz mit BSH (Schrauben):
emax = 500mm
- Verbindung von Brettsperrholz mit Stahlträgern (Schrauben):
emax = 750 mm
- Verbindung von Brettsperrholz mit massiven Bauteilen (Winkelverbinder):
emax = 1000 mm
Hinweis: Unter dem Begriff massive Bauteile sind in diesem Zusammenhang Stahlbetonbauteile zu verstehen). |
Durch die Einhaltung dieser erstmalig normativ geregelten Maximalabstände von Verbindungsmitteln wird sichergestellt, dass die statischen und geometrischen Anforderungen in einer Art „maximaler Schraubenabstand“ ähnlich einem Mindestbewehrungsgrad im Betonbau eines Gebäudes in der Planung, Ausschreibung und Bauausführung eines Objektes aus Brettsperrholz eingehalten sind. Die ÖNORM benennt an dieser Stelle auch den Mindestnenndurchmesser für tragende Schraubverbindungen, welcher dabei 8 mm nicht unterschreiten sollte. Die Schraubenlänge sollte in Abhängigkeit von der Dicke der zu verbindenden Bauteile gewählt werden, jedoch mindestens der 1,5-fachen Dicke des Bauteiles selbst auf der Schraubenkopf-Seite entsprechen. Für die Verbindung von Brettsperrholzbauteilen in einer Ebene, welche z.B. durch eine Stufenfalz oder ein Falzbrett hergestellt wird (Vgl. Bild 5-16), beträgt der Mindestnenndurchmesser untereinander 6 mm. Die Schraubenlänge sollte bei Stufenfalzverbindungen mindestens dem 0,8-fachen der Bauteildicke entsprechen. Für die Verbindung von Brettsperrholzbauteilen durch ein Falzbrett dürfen auch profilierte Nägel mit einem Mindestdurchmesser von 3 mm verwendet werden. Der maximale Abstand der profilierten Nägel untereinander darf hierbei emax = 150 mm nicht überschreiten.
Besondere Ausführungen bei Rohbaulementen – BrettsperrholzNeben den bereits genannten Positionen bzw. Aufzahlungen (Az) finden sich zusätzlich auch folgende Positionen (als eigenständige Position oder Aufzahlung Az) in der neuen LG 36 im Bereich Rohbauelemente aus Brettsperrholz (sowohl für Wand- als auch Deckenelemente): - Richt- und Montageschwelle inkl. Verfüllung der Fugen
- Dichtungsbänder für die Schwellenabdichtung
- Abklebung der Stoßfugen
- BSP mit geneigter Stirnseite (bei geneigt eingebauten Elementen)
- Einlegen von Fugenbänder
- Schallentkopplung bei BSP-Elementen
- offene und geschlossene Installationsschlitze
- Dosenbohrungen
- Ausschneiden und Anarbeiten an Öffnungen und Durchführungen
| Relevante Normen:ÖNORM B 2215 ÖNORM B 1995-1-1
Weiterführende relevante Infomrationen:118) POCK, K.: Datengrundlage Projekt SYSHolzKALKulation ZT DI Kurt POCK, Stand: 01.12.2014. S. 1ff 119) WALLNER-NOVAK, M.; KOPPELHUBER, J.; POCK, K.: Brettsperrholz Bemessung – Grundlagen für Statik und Konstruktion nach Eurocode. S. 11 120) WALLNER-NOVAK, M.; KOPPELHUBER, J.; POCK, K.: Brettsperrholz Bemessung – Grundlagen für Statik und Konstruktion nach Eurocode. S. 11ff 123) WALLNER-NOVAK, M.; KOPPELHUBER, J.; POCK, K.: Brettsperrholz Bemessung – Grundlagen für Statik und Konstruktion nach Eurocode. S. 12, 100
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