Planungsleistungen im Bauwesen
Das Thema Planung als wesentlicher Bestandteil in der Vorphase der Bauausführung ist umfassend, vielschichtig und teils auch umstritten. Unter dem Begriff Planung wird in diesem Kontext die Bauwerks- bzw. Objektplanung verstanden, da sie jene Prozesse zusammenfasst, welche direkt mit der Bauwerkserstellung zusammenhängen. Aufgrund der Tatsache, dass Planung gemäß Lechner auch als „nonverbale Kulturleistung“ zu bezeichnen ist1), stellt der Planungsumfang, die Planungstiefe sowie die Messbarkeit dieser Einflussfaktoren einer geistig schöpferischen Leistung in den meisten Bauprojekten eine Herausforderung dar. Grundsätzlich ist das Thema Planung aufgrund dieser Besonderheiten als nicht eindeutig beschreibbare und damit interpretierbare Aufgabe zu verstehen. Demnach wird die Planungsleistung naturgemäß im Vorfeld, aber auch während der gesamten Bauaufgabe und zumeist auch im Nachhinein vielfach kontrovers diskutiert und ist oftmals auch Auslöser sowie Gegenstand von Rechtsstreitigkeiten im Bauwesen.
In Österreich regelt die ÖNORM B 1801-1: Bauprojekt- und Objektmanagement – Teil 1: Objekterrichtung dieses Thema vorrangig, wobei der Begriff Planung als „Ermittlung, Vorgabe und Feststellung von Daten und Informationen“ definiert wird. Gemäß Lechner ist im Rahmen der Leistungsmodelle und Vergütungsmodelle (LM.VM.2014) unter Planung jene Arbeit zu verstehen, „mit der versucht wird, aus der zunächst nur unscharfen Bestellung (Bedarfsdarstellung), in mehreren Bearbeitungsrunden (Leistungs-phasen) zunehmender Planungstiefe, dem Zustand "eindeutig, erschöpfend […] gezeichnet/beschrieben/organisiert", möglichst nahe zu kommen“.2)
Grundsätzlich definiert sich der Planungsprozess durch die zu erbringenden Leistungen der beteiligten Akteure. Dabei scheint es wesentlich, dass ein Prozessablauf im Vorfeld, in Anlehnung an die jeweilige Bauaufgabe und Komplexität, mit allen Fachplanern erstellt wird. Hierdurch können die entscheidenden Parameter und unterschiedlichen Anforderungen von Beginn an exakt definiert werden, um damit einen Interpretationsspielraum während der Planungsprozesse weitestgehend zu vermeiden.3)
Hinweis: Es scheint demnach folgerichtig und konsequent, dass eine exakte und vollständige Planung die unabdingbare Voraussetzung jedes Bauens und demnach auch der Ausschreibung ist. |
Da dies im Allgemeinen nicht der Realität im Bauwesen entspricht, kommt es in fast jedem Bauprojekt ab einem bestimmten Zeitpunkt zur Diskussion über den Umfang und Inhalt der erforderlichen oder auch geschuldeten Planungsleistung.4) Schlussendlich ist aber gute Planung der Schlüssel zum Erfolg. Demnach sollte zumindest der Versuch unternommen werden, sich dem Thema früh- bzw. rechtzeitiger und ausreichender Planung zu widmen und diese zu forcieren. Dies bedeutet einen möglichst geringen Anteil an baubegleitender Planung und eine Vermeidung der hieraus resultierenden Risiken bezüglich Nachträge als Folge von nicht ausgereifter bzw. unkoordinierter Planungsprozesse.
Der klassische Planungsprozess weist aufgrund der großen Anzahl an Schnittstellen sowie der zahlreichen Dokumente, welche laufend und teilweise parallel angepasst werden, immer wieder Lücken auf. Diese Mängel werden, ebenso wie auftretende Planungsfehler, im Rahmen späterer Überarbeitungen oftmals übernommen und demnach nicht korrigiert. Aufgrund dem i.d.R. linearen Ablauf und der nachträglichen Einbindung der Ausführenden (auch aufgrund der vorherrschenden Vergabeverfahren), beinhalten Pläne oftmals keine ausreichende Detailtiefe für die Bauausführung. Dies erfordert Planungsänderungen im Zuge der Ausführung, was wiederum in Mehrkosten und Bauzeitverlängerungen resultiert. Im Vergleich zum klassischen linearen Planungsverlauf geht der integrale Planungsprozess nicht von sequentiellen Planungsphasen, sondern von teils parallelen sowie vorgezogenen Abläufen aus. Demnach besteht auch keine dezidierte Trennung zwischen Planung und Ausführung, was oftmals den Vorteil beinhaltet, dass das Wissen der ausführenden Unternehmen bereits frühzeitig in die Planung einfließen kann. Folglich kann damit, im Vergleich zum linearen Planungsprozess, die immer wieder auftretende Überarbeitung der Entwurfsplanung im Zuge der Ausführungsplanung (Re-Design-Phase) entfallen.5) Der integrale Planungsprozess tritt aufgrund seiner Vorteile im Bauwesen verstärkt in den Vordergrund, wobei bis dato noch nicht von einer grundsätzlichen Änderung der bisherigen Planungssystematik gesprochen werden kann. Lediglich in einzelnen Teilbereichen, vor allem in jenen mit komplexen Planungsaufgaben oder auch branchen- und bereichsspezifischen Anforderungen, wurden diesbezügliche Anpassungen vorgenommen.6)
Planungsleistungen im Holzbau
Das vielfach diskutierte und oftmals in ein schlechtes Licht gerückte Thema der Planung im Bauwesen weist auch im Bereich des Holzbaus eine kontrovers geführte Diskussion auf. Aufgrund von Unklarheiten in der Verteilung der Planungsaufgaben unter den Planungsbeteiligten sowie dem vorfertigungsbedingten hohen Detaillierungsgrad sind die Planungsprozesse im Holzbau im Vergleich zum konventionellen Bauvorhaben durch diese Zusammenhänge teils anders gelagert.
Die Planung von Holzbauten musste sich im Laufe der vergangenen Jahre und Jahrzehnte kontinuierlich an die wachsenden Anforderungen des modernen Holzbaus anpassen. Aufgrund der sich großteils ändernden Kon-struktionsarten sowie den neu hinzugekommenen Baustoffen hat sich das Bild des klassischen Zimmerers, welcher früher einen Dachstuhl mit der Hand konstruiert und danach händisch abgebunden hat, gänzlich verändert. Neu entwickelte Baustoffe, eine Fülle von Normen, Leitfäden und Verarbeitungsgrundsätze sowie zahlreiche weitere Ausbaugewerke ergänzen mittlerweile den Holzbau von der tragenden Konstruktion hin zu einer komplettierten Gebäudehülle. Demnach hat sich auch der Umfang und Inhalt der planlichen Darstellungen eines Holzbaus stark gewandelt. Galt es im Holzbau über Jahrzehnte als ausreichend, das typische Standard-Anschlussdetail technisch exakt festzulegen und dieses dann der Geometrie des Gebäudes entsprechend an die jeweilige Anschlusssituation anzupassen, so ist dies mittlerweile aufgrund der vorhandenen Fertigungs- und Automatisierungstechnologien nicht mehr ausreichend. Es ist demnach für jedes Detail ein einzelner Plan sowie für jeden Bauteil eine einzelne Abbundzeichnung zu erstellen, um sie gemäß der Montageplanung auf der Baustelle am richtigen Ort infolge der zuvor erstellten Werkstattplanung einbauen zu können. Über Jahrhunderte war jedoch mit einer Dachausmittlung, einem Grundriss sowie einem Schnitt und einiger weniger Anschlussdetails die Arbeit des Zimmerers ausreichend festgelegt., der Rest wurde auf der Baustelle gelöst.
Durch die Entwicklung zahlreicher neuer holzbauspezifischer und allgemeiner Baustoffe und Bauteile sowie einer großen Menge an innovativer Verbindungsmitteln bzw. Verbindungstechnik ist es mittlerweile erforderlich geworden, dass jedes einzelne Bauteil – vor allem im Falle eines hohen Vorfertigungsgrades – an die individuelle Anschlusssituation angepasst werden muss. Sämtliche Geometrien der gesamten Konstruktion sind demnach bereits im Vorfeld eindeutig festzulegen und zu planen. Es zeigt sich jedoch, dass die notwendige Anpassung der Leistungsphasen der einzelnen (Fach-)Planer, welche all die erforderlichen Informationen zur Komplettierung eines ausführungsreifen Detailplanes im Vorfeld definieren, bis dato noch nicht ausreichend erfolgt ist. Durch die mangelhafte Festlegung bezüglich der Fragestellung, wer, was, wann und in welchem Umfang zu liefern bzw. zu planen hat, entstehen im Holzbau oftmals Unstimmigkeiten betreffend der Verantwortlichkeiten und Schnittstellen hierfür, sowie bzgl. der Vergütung der einzelnen Planerleistungen.7)
Status-quo der Planung im Holzbau
Im Rahmen einer im Jahr 2016 an der TU Graz durchgeführten Expertenbefragung zum Thema Holzbauplanung gaben 57 % der Befragten an, dass vor allem der Mangel an fachkundigem und erfahrenem Personal als Hauptprobleme im Planungsprozess des Holzbaus anzusehen ist. Zusätzlich nannten 48 % die zu späte Einbeziehung der Beteiligten neben Fehlern im Ablauf des Planungsprozesses an sich (33 %) und die fehlende Koordination der Schnittstellen (33 %) als problematische Themenbereiche. Ebenso wurden in diesem Zuge typische Planungsfehler sowie die fehlende Standardisierung und die mangelnde Bereitschaft zu Neuerungen durch die Planer als Problemfelder angeführt. Des Weiteren wurde seitens der Experten eine Risikoeinschätzung vorgenommen, in welchen Planungsphasen des Holzbaus die Gefahr für Informationsverluste und Verzögerungen im Planungsprozess am weitreichendsten sind. Die größte Gefahr diesbezüglich wurde hierbei im Übergang von der Ausführungsplanung hin zur Ausschreibung sowie zwischen Ausschreibung und Werkplanung festgestellt.
Um diese Risiken zu verringern bzw. gänzlich zu vermeiden, wurden die Experten zu möglichen Lösungsvorschlägen befragt. Hierbei wurden von 56 % der Befragten die integrale Planung und von 32 % eine Optimierung des Planungsprozesses sowie von 28 % eine verbesserte Kommunikation der Beteiligten als mögliche Lösung genannt. Des Weiteren würden auch fachkundiges bzw. erfahrenes Personal, die Zunahme der Standardisierung sowie eine ausführliche Dokumentation wesentlich zur Minimierung von Informationsverlusten beitragen. Unklare Definitionen, eine Optimierung der Kooperationsmodelle sowie eine Anpassung der Vergütung stellt für die Befragten eine weitere, wenn auch weniger geeignete Möglichkeit zur Vermeidung von Verzögerungen dar. Ergänzend dazu sind auch zur Reduktion von Verzögerungen die Verbesserung der Daten-Schnittstellen, die Optimierung der Kooperationsmodelle sowie die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen lediglich bedingt geeignet. 8)
Eine frühzeitige Einbeziehung von Experten führt zu einer Optimierung des Planungsprozesses an sich, was dem Prinzip einer integralen Planung entspricht. Wesentlich erscheint in diesem Zusammenhang vor al-lem die Einbeziehung eines spezialisierten Holzbau-Planers, eines Holzbau-Ingenieurs sowie des ausführenden Holzbauunternehmens. Hierdurch können in zahlreichen Bereichen, wie bspw. der Planungs- und Ausführungsqualität sowie der Baukosten, der Bauzeit und der Sicherstellung eines reibungslosen Bauablaufes weitere Verbesserungen des Holzbaus herbeigeführt werden. Dies zeigt, dass dem Thema integrale Planung im Holzbau in den kommenden Jahren verstärkte Bedeutung beigemessen wird, wobei sich diese Planungsmethodik gemäß 68 % der Befragten in den nächsten 2 bis 10 Jahren durchsetzen wird.
Planung als Grundlage der Holzbau-Ausschreibung
Es ist der Tatsache geschuldet, dass die Planung im Holzbau aufgrund des zumeist hohen Vorfertigungsgrades und der damit zusammenhängenden größeren Detaillierung zu einem frühen Zeitpunkt eines differenzierten Planungsprozesses bedarf.
Daher gilt im Speziellen für den Holzbau, sowie auch für das Bauwesen allgemein, dass mit einer Ausschreibung erst begonnen werden sollte, wenn die Planung gänzlich abgeschlossen ist (Vgl. Level A – 90 % Fertigstellung der Planung empfohlen).
Grundsatz = PLANUNG FERTIG VOR AUSSCHREIBUNG Dies bedeutet, dass eine Ausschreibung erst dann sinnvoll möglich ist, wenn der Planungsgrad mit seiner Detaillierung und Festlegung des tatsächlich zu erbringenden Bau-Solls hinreichend genau ist und die Detaillierung die individuellen Leistungen auch adäquat und umfänglich an allen neuralgischen Punkten abbildet. Die Konsequenz daraus ist, dass in einer Ausschreibung von Bauleistungen NIEMALS Planungsleistungen ausgeschrieben werden. |
Diesem Grundsatz folgend wird in der LG 36 Holzbauarbeiten daher das Thema der Planungsleistungen nicht dezidiert behandelt. Es finden sich darin auch keinerlei Positionen, um die Planungsleistungen des Holzbaus (oder auch anderer Gewerke) auszuschreiben.
Grundsatz Im Allgemeinen ist im Zuge einer Ausschreibung davon auszugehen, dass die Planungsleistung insofern abgeschlossen ist, als dass der Grad der Ausführungspläne hoch genug ist, um ausreichende Information für eine Ausschreibung vorzufinden. |
Dieser Grundsatz gilt für sämtliche Ausschreibungen, entspricht jedoch in vielen Fällen nicht der Realität und führt oftmals zu kontroversen Diskussionen.
Das Thema Planung hat im Holzbau eine spezielle Bedeutung, da vor allem durch die in der Vorfertigung frühzeitig erforderliche große Planungstiefe erhebliche zeitliche Mehraufwendungen bereits in einer frühen Projektphase entstehen können (Anm.: früher im Vergleich zu nicht vorgefertigten, vor Ort hergestellten Bausystemen). Dabei können die Erstellung dieser Detailierungstiefe und die damit zusammenhängenden Schnittstellendiskussionen zu eklatanten Kostensteigerungen führen. Künftig wird dieses Thema vor allem im Hinblick auf den Einsatz der Gebäudedatenmodellierung – oder besser bekannt unter dem Begriff Building Information Modeling (BIM) – auch vermehrt an Bedeutung gewinnen.
Da es auch in anderen Fachplanungsdisziplinen innerhalb des Bauwesens in den letzten Jahren zu erheblichen Veränderungen und Verschiebungen der Leistungsgrenzen gekommen ist, wird an dieser Stelle auf die Honorarordnung für Planungsleistungen in Deutschland (HOAI), bzw. vor allem auf die im Jahr 2014 herausgegebenen Leistungsmodelle und Vergütungsmodelle von Planerleistungen (LM.VM.2014)9) in Österreich verwiesen. Darin werden die einzelnen Leistungen, die Leistungsgrenzen sowie die zugrunde liegenden Vergütungsmechanismen von Fachplanern auf baustoffneutraler Ebene eindeutig geregelt.
Hinweis: Die für Österreich anzuwendenden Leistungsmodelle und Vergütungsmodelle LM.VM.2014 (sowie auch die HOAI in DE) beschreiben die Planungsumfänge, Schnittstellen und Leistungsgrenzen der einzelnen Fachplaner auf baustoffneutraler Ebene. Da dies speziell im Holzbau aufgrund der zeitlich nach vorne verschobenen Leistungsgrenzen bzw. der zeitlichen Vorverlegung der durchzuführenden Detailplanungen und spezifischen Festlegungen für die Vorfertigung im Holzbau großteils gänzlich anders gelagert ist, widmet sich eine spezielle holzbauspezifische Erläuterung gemäß den in den LM.VM.2014 geltenden Strukturen, Gliederungen und Leistungspha-sen dem Thema der Holzbauplanung. Dieses als Fachbuch durch H. Lechner (dem Verfasser der LM.VM.2014 sowie der HOAI) und J. Koppelhuber in Ausarbeitung befindliche Werk mit dem Titel „Planung und Bauaufsicht für Holzbauten“ erscheint in der Reihe Planung und Bau des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft der TU Graz. Es beinhaltet umfassende holzbauspezifische Erläuterungen sämtlicher Leistungsphasen, detaillierte Erklärungen zu speziellen Anforderungen der Holzbauplanung im Zuge der Grundleistung und optionalen Leistungen sowie die Abgrenzung der inhaltlichen Aufgaben in der Holzbauplanung für die Fachplanungsdisziplinen Objektplanung Architektur (OA), Tragwerksplanung (TW), Bauphysik (BP) und Technische Ausrüstung (TA). Das Fachbuch wird vs. bis Ende 2020 über den Verlag der TU Graz publiziert. |
Im Rahmen einer Holzbauplanung treten zahlreiche Begriffe bzw. Leis-tungsbereiche auf, welche durch unterschiedliche Beteiligte zu erbringen sind. Einige davon werden in den nachfolgenden Kapiteln kurz erläutert.
Ausführungsplanung
Das Thema Planung stößt im Holzbau in vielen Fällen auf Randbedingungen, welche eine vermehrte Nutzung des Baustoffs Holz im Hochbau be-hindern. Dies lässt sich einerseits auf die Tatsache zurückführen, dass Bauobjekte oftmals zu einem viel zu frühen Zeitpunkt mit einem unzureichenden Reifegrad der Detail- und Ausführungsplanung (weitreichend auf Basis der Entwurfsplanung) zur Ausschreibung gelangen. Anderseits findet sich derzeit am Markt eine Situation vor, in welcher Bauwerke mit mineralischen Baustoffen geplant und demnach auch in diesen ausgeschrieben werden. Der Holzbau muss in diesem weitverbreitenden Falle kosten- und zeitintensiv in der Umplanung (und manchmal auch Neuausschreibung) als Alternative angeboten werden.
Dies führt aufgrund des gänzlich unterschiedlichen Zuganges bzw. Grund-satzes von Baustoffen naturgemäß zu einem Konflikt in der Planungsphase bzw. zwischen den Planungsbeteiligten und somit auch in der Ausschreibung von Bauwerken. Des Weiteren stellt der Holzbau aufgrund seiner zahlreichen Spezifika für viele Planer aufgrund des erforderlichen System- und Detailwissens und deren Zusammenhänge mit anderen Gewerken nach wie vor ein technisches Hindernis dar, was die Verbreitung des Baustoffes Holz erschwert. Oftmals wird aufgrund der vorhandenen Fach-kenntnisse die Planung an die ausführenden Unternehmen übergewälzt, was allerdings dem Grundsatz einer unternehmens- bzw. produktneutralen Ausschreibung mittels standardisierter Leistungsbeschreibung vor al-lem bei öffentlichen Bauvorhaben gänzlich widerspricht.
Daher zeigen Initiativen von Planern und Ausführenden sowie auch auf Forschungs- und vor allem Branchen- und Interessensvertretungsseite, dass unmissverständliche Definitionen der Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Schnittstellen schriftlich eindeutig festzulegen sind, um die oftmals unklare und wenig zufriedenstellende Situation der Holzbauplanung einer Lösung zuzuführen. Die spezifische Festlegung aller Randbedingungen und Verantwortungen muss vor allem für die Ausführungsplanung in einem Leistungsbild Holzbauplanung (Vgl. in Erstellung befindliches Fachbuch Planung und Bauaufsicht von Holzbauten von H.Lechner und J.Koppelhuber) erfolgen.
Eine weitere allerdings baustoffunabhängige Problematik in der Ausführungsplanung ist die oftmals erhebliche Diskrepanz zwischen den Beteiligten in Bezugnahme auf den notwendigen Detailierungsgrad und die Art und Weise der planerischen Darstellung sowie der verwendeten Pla-nungssoftware bzw. Dateiformate. Das Wer? – Was? – Wann? – Wo? – Wie? – Welcher Umfang? ist in der Ausführungsplanung in vielen Fällen nicht eindeutig definiert. Letztlich gilt es, diese Fragen jedoch präzise zu beantworten, da ansonsten auch künftig Kompetenz- und Zuständigkeitsdiskussionen geführt werden und unter dieser Schnittstellendebatte die Gesamtqualität der (Holzbau-)Planung und schlussendlich auch der (Holz-)Bauten leidet.
Diesbezüglich kennen die bestehenden Leistungs- und Vergütungsmodelle (LM.VM.2014 bzw. HOAI) bereits einige Ansätze, welche jedoch all-gemeiner und vor allem baustoffneutraler Natur sind, und vor allem die Seite der Fachplaner betreffen. Um auch die andere Seite, nämlich jene der Holzbauunternehmen eindeutiger zu regeln, wurde eine erste Definition betreffend der Planungsleistungen sowie zur Festlegung der Leistungsgrenzen im Rahmen der Überarbeitung der Werkvertragsnorm ÖNORM B 2215 Holzbauarbeiten als die vom Auftraggeber zu erbringenden Voraussetzungen vorgenommen.
Dabei regelt die ÖNORM B 2215 dies unter Pkt. 4.3 Vom Auftraggeber zu erbringende Voraussetzungen folgendermaßen:
„4.3.1 Vom Auftraggeber zu erbringende Voraussetzungen sind Ausführungs-, Detail- und Konstruktionspläne nach Art und Größe des Objekts, im für die Ausführung erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen und Angaben aus den Fachplanungen wie Tragwerksplanung, bauphysikalische Planung, Haustechnikplanung, Elektroplanung, Brandschutzplanung, Holzschutzplanung, zB bei Gebäuden mindestens im Maßstab 1:20, sowie die Eintragung aller Maßangaben und Materialbestimmungen zur Umsetzung in die Ausführung ohne weitere Fachplanung.“ |
Sollte diese Voraussetzung nicht oder lediglich zum Teil erfüllt sein, so ist die Konsequenz daraus, dass im Zuge der Ausschreibung eigene Positionen zur Berücksichtigung dieser Voraussetzungen vorzusehen sind. Dies ist in der ÖNORM B 2215 unter Pkt. 4.2.3 Eigene Positionen folgendermaßen definiert:
„In Ergänzung zu ÖNORM B 2110:2013, Abschnitt 4.2.3 oder ÖNORM B 2118:2013, Abschnitt 4.2.3 sind in den Leistungsverzeichnissen erforderlichenfalls eigene Positionen für folgende Leistungen vorzusehen a) durch den Auftragnehmer zu erbringende Ausführungs- oder Fachplanungen wie zB statische oder bauphysikalische Berechnungen oder Detailplanungen von Fassadenbekleidungen; […] “ |
Aus diesen normativen eindeutigen Festlegungen wird ersichtlich, dass es künftig notwendig sein wird, sich an ein entsprechend standardisiertes Leistungsbild für die Planung von Holzbauten bedingungslos zu halten, um eine rechtliche Absicherung sowohl der am Planungsprozess beteiligten Akteure, als auch der involvierten Holzbauunternehmen gleichermaßen fair über sämtliche Planungs- und Bauphasen hinweg zu gewährleisten.
Konstruktionsplanung und statische Berechnung
Eine detaillierte Konstruktionsplanung bildet im Holzbau die wesentlichste Grundlage für die weitere Werkstattplanung. Konstruktionspläne werden i.A. vom Auftraggeber (AG) bzw. dessen bevollmächtigten Planer an den Auftragnehmer (AN) übergeben oder können – insofern dies im Leistungs-verzeichnis dezidiert als eigene Position berücksichtigt wurde – vom AN auch selbst gegen Entgelt angefertigt werden, falls die Planung seitens des AG nicht ausreichend für die weitere Detaillierung bzw. Produktion ist. Während die Ausführungsplanung üblicherweise von Architekten erarbeitet wird, fällt die Konstruktionsplanung oftmals in die Sphäre der Tragwerksplaner bzw. in jene weiterer Fachplaner (Holzbauingenieure usw.), da hierbei zumeist ein sehr hoher Detailierungsgrad erforderlich ist, um umfangreiche Rückfragen durch das ausführende bzw. produzierende Un-ternehmen während der Erstellung seiner Werkstattplanung zu vermeiden. Eine ausgereifte, vor der Ausschreibung fertiggestellte Ausführungsplanung samt zugehöriger Konstruktionsplanung trägt maßgeblich zur erfolgreichen und reibungslosen Ausschreibung und somit auch zur qualitativ hochwertigen und frei von Streitigkeiten bzw. Nachforderungen besetzten Umsetzung eines Bauvorhabens bei.
Im Rahmen einer traditionellen Einzelvergabe muss die Konstruktionspla-nung seitens des Generalplaners bzw. der Architekten und der Fachplaner ausführlich und hinreichend genau detailliert sein, damit die anschließende Werkstattplanung von Seite des AN fehlerfrei und termingerecht, ohne umfangreiche und zeitintensive Rückfragen, erstellt werden kann. Oftmals ist das Holzbauunternehmen auch Nachunternehmer des Gene-ralunternehmers und bekommt erst zu einem späten Zeitpunkt die tatsächliche Beauftragung samt der notwendigen Pläne.
Das hat auch eine meist (zu) späte Reaktion auf nicht vorhandene bzw. nicht ausreichend detaillierte Ausführungspläne zur Folge. Im Holzbau müssen daher Ausführungs- und auch Konstruktionspläne oftmalig von den ausführenden Unternehmen auf Ihre eigenen Kosten erstellt bzw. be-stehende weitreichend ergänzt und berichtigt werden. Die Planer und Konstrukteure der Holzbauunternehmen besitzen die notwendigen Sach-kenntnisse und Erfahrungen in der Holzbauplanung – vor allem im Falle von Großunternehmen mit integrierter Planungsabteilungen – und bein-halten auch sämtliche für die Umsetzung wesentliche Detaillierungen im Holzbau. Normative und rechtliche Bezüge zu den anderen Gewerken fehlen jedoch zumeist, was wiederum eine Schnittstellendiskussion bewirkt. Außerdem verzerrt diese Form der Abarbeitung der Planungen das Gesamtbild, da eine solche Ausschreibung einen objektiven Vergleich der Angebote deutlich erschwert und den Marktzugang eher auf General- bzw. Totalunternehmer beschränkt.
Der statischen Berechnung sowie der weiteren Detaillierung der Konstruktion im Rahmen der Tragwerksplanung wird im Holzbau in den meisten Fällen eine besondere Bedeutung im Rahmen der Konstruktionsplanung
eines Bauvorhabens zugemessen. Dabei werden diese im Holzbau meist von auf den Baustoff Holz spezialisierten Planungsbüros erstellten statischen Berechnungen vom AG an den AN übergeben. Alternativ werden diese Unterlagen auch von den ausführenden Unternehmen selbst erstellt, wenn diese eine eigene Planungsabteilung mit Tragwerksplanern sowie freien Kapazitäten haben. Da eine Ausschreibung eine detaillierte und ausgereifte Planung bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt verlangt und die statische Berechnung mit der Konstruktionsplanung eine Einheit bildet, werden diese in vielen Fällen vom Auftragnehmer (Holzbauunternehmen) selbst durchgeführt. Manche Unternehmen bevorzugen sogar die selbstständige Erstellung der Konstruktionsplanung, da damit das zu errichtende Bauwerk nach internen Vorzügen und technischen Möglichkeiten, bevorzugten Lieferanten und Verbindungssystemen sowie der zur Verfügung stehenden maschinellen Ausstattungen gestaltet werden kann.
Es ist an dieser Stelle zu erkennen, dass es nicht eindeutig ist, welche Beteiligten die einzelnen Bereiche gänzlich abdecken (können oder sollen) und wer die zugehörigen Pläne erstellen soll bzw. muss. Allerdings ist erkennbar, dass es nach wie vor einer Gesamtsicht auf das Bauvorhaben bedarf, welche durch einen Planer (zumeist dem Architekten) auch wahrgenommen wird. Dabei geht es vor allem um die Überschneidungen ein-zelner Gewerke und die Koordination der Schnittstellen. Die Zusammenschau und Integration sämtlicher Gewerke und deren Spezifika in einer detaillierten Gesamtplanung sowie die Koordination der Beteiligten und deren Interessen ist nach wie vor und auch künftig eine der maßgeblichs-ten Aufgaben im Rahmen des Planungsprozesses. Die Vorgehensweise, welche Beteiligten Ihre Pläne mit welchem Umfang und welcher Tiefe gestalten, hängt jedoch stark von dem zugrunde liegenden vertraglichen Konstrukt ab und ist wesentlich davon beeinflusst, ob die integrierten Fachplaner sowie der Architekt selbst, ausreichende Kompetenzen und Systemwissen in baustoffspezifischen Planungsangelegenheiten eines Holzbaus besitzen. Es ist ein grundlegender Wandel der Strukturen und Verantwortungen in der Praxis erkennbar, da eine verzögerte, baubegleitende Planung vor allem im vorgefertigten Holzbau zu großen Schnittstel-lenproblemen und damit zu Zeit- und Kostenverschiebungen während der Ausführung führt. Die zugrundeliegenden Ausschreibungs-, Bauvertrags-, Leistungs- und Vergütungsmodelle müssen sich diesem Wandel in der Praxis anpassen, um möglichst wenig Interpretationsspielraum und au-ßervertragliche Nachtragsforderungen zuzulassen.
Werkstattplanung
Die Werkstattplanung, auch als (Vor-)Fertigungsplanung und Abbundpla-nung im Holzbau geläufig, ist anhand der seitens des AG übergebenen Planungsunterlagen – i.d.R. in Form der fertigen Ausführungs- und Konstruktionsplanung – gemäß der Werkvertragsnorm ONÖRM B 2215 eindeutig im Leistungsumfang des Auftragnehmers angesiedelt und von diesem gänzlich getreu den Bedürfnissen seiner Fertigung zu erstellen.
Gemäß ÖNORM B 2215 gilt dies als Nebenleistung, ebenso wie die Transport- und Montagestatik, welche mit den vereinbarten Einheitspreisen abgegolten ist.
„5.4 Nebenleistungen In Ergänzung zu ÖNORM B 2110:2013, Abschnitt 6.2.3 oder ÖNORM B 2118:2013, Abschnitt 6.2.3 sind folgende Nebenleistungen mit den vereinbarten Preisen abgegolten: a) Werkstattplanung, Transport- und Montagestatik; […] “ |
Zusätzlich definiert die ÖNORM B 2215 gemäß 3.6 die Werkstattplanung wie folgt:
„Werkstattplanung Planung der innerbetrieblichen Arbeitsvorbereitung im ausführenden Betrieb mit werkstattspezifischen Ergänzungen zur Ausführungsplanung (zB Geometrie, Bemaßung, NC-Code) für den händischen bzw. maschinellen Abbund und die Montage“ |
Die Grundlagen für eine umfassende Werkstattplanung bilden die Leis-tungsbeschreibung, die detaillierte und koordinierte Ausführungsplanung (meist vom Architekten) mitsamt aller bauphysikalischen Berechnungen des Bauphysikers (Schallschutz, Wärmeschutz, Feuchteschutz), die Ge-bäudetechnikplanung des TGA-planers (HKLS+E) sowie ev. die Brandschutzplanung des Brandschutzplaners (Vgl. vom AG zu erbringende Voraussetzungen gemäß Pkt. 4.3.1 der ÖNORM B 2215). Zusätzlich ist vor allem die Konstruktionsplanung des Tragwerkplaners mit den statischen Berechnungen und Details für die Erstellung der Werkstattplanung essenziell. Die fertige Werkstattplanung wird dem Auftraggeber oder dessen bevollmächtigtem Vertreter (Architekten bzw. Generalplaner) in den meisten Fällen auch zur Prüfung und Freigabe übergeben. Die daraus abgeleiteten
fertigen Einzelteilzeichnungen, welche auf Basis der Werkstattpläne er-stellt werden, müssen vom Auftraggeber oder dessen bevollmächtigten Vertreter zumeist nicht mehr freigegeben werden, bevor die Bauteile produziert werden können.
Dem AN dient die Werkstattplanung als Grundlage für die Fertigung der einzelnen Bauteile. Die meisten CAD-Programme bieten eine direkte An-steuerung von CNC-Abbundanlagen auf Basis der Werkstattplanung mit Schnittstellenüberprüfungen an, mit deren Hilfe ein automatischer Zuschnitt/ Abbund der einzelnen Bauteile ermöglicht wird. Zusätzlich zu den Einzelteilzeichnungen mit den Fertigungsmaßen und -angaben werden des Weiteren Stück- und Montagelisten für die Arbeitsvorbereitung sowie Montagepläne und Montagestatik für die Baustelle erstellt. In vielen Fällen wird die Werkstattplanung bereits dreidimensional mittels CAD-Programm durchgeführt, die verschiedenen Bauteile in Baugruppen eingeteilt und po-sitioniert, welche bereits erste Schritte für eine vollintegrierte BIM-Planung darstellen.
Aktuelle Entwicklungen – Planungsleistungen im Holzbau
Aufgrund der auftretenden Diskrepanzen in der Praxis beschäftigen sich diverse nationale und internationale Forschungs- und Praxisprojekte mit dem Umfang und Inhalten der holzbauspezifischen Planung auf Basis Ihrer landesspezifischen Regelungen. Künftig wird an dieser Stelle vor allem die kooperative Projektabwicklung eine maßgebliche Rolle im Holzbau einnehmen. Dabei werden auch neue Organisations- und Prozessmodelle für den vorgefertigten Holzbau durch unterschiedliche Forschungseinrichtungen gemeinsam mit Praktikern entwickelt, um langfristig geeignete Werkzeuge und Kooperationsmodelle für eine möglichst effiziente Abwicklung von Prozessen sowie die gewerkeübergreifende Koordination aller Akteure zu schaffen. Kooperative Planungsteams haben hierbei ein großes Einsparungspotenzial. Die nachfolgende Grafik, welche im Rahmen des Forschungsprojektes leanwood10) an der TU München entstand zeigt, dass durch eine frühzeitige Kooperation zwischen den Fachplanern sowie den planenden und den ausführenden Holzbauunternehmen der Gesamtplanungsprozess erheblich optimiert werden kann.
Aufgrund fehlender Planungs- und Ausführungskompetenzen bzw. eines lückenhaften Systemwissens bei einzelnen Beteiligten in Bezug auf das Thema Holzbau entstehen immer wieder Diskrepanzen und Fehler in der Holzbauplanung. Außerdem führen die nach wie vor nicht eindeutig definierten Schnittstellen und Verantwortungsgrenzen zwischen den einzelnen Akteuren sowie Leistungsprozessen zu einer geringen Effizienz und einer hohen Ressourcenverschwendung in der Planung. Gleichzeitig steigen im Holzbau die Anforderungen und die Komplexität der Bauwerke und somit auch jene an die Planung. Der Lösungsansatz die Holzbauunternehmen frühzeitig in die Objekt- und Fachplanung miteinzubinden – eine Situation, welche in der Praxis oftmals bereits erfolgt – stellt hierbei ein erhebliches Optimierungspotenzial dar. Dennoch bedarf es eines grundlegenden Systemwissens aller Planungsbeteiligten, wenn mit Holz geplant wird.