Unter dem Begriff Konstruktionsvollholz ist ein keilgezinktes Vollholzprodukt zu verstehen, welches in der Herstellung und Verarbeitung der ÖNÖRM EN 15497 unterliegt, meist aus europäischer Fichte herge-stellt wird, da diese hohen Qualität-Standards unterliegt und gemäß ÖNORM DIN 4074-1 visuell oder maschinell sortiert werden muss. Durch das Keilzinken des Vollholzes sind individuelle Längen möglich.
Hinweis Begriffsverwendung Konstruktionsvollholz – KVH:
Die oftmals in der Praxis verwendete Abkürzung KVH für Konstruktionsvollholz beschreibt zwar diesen Begriff korrekt, ist jedoch eine geschützte Produktbezeichnung bzw. Wortmarke eines Unternehmens (Überwachungsgemeinschaft Konstruktionsvollholz e.V.). Somit sollte die Abkürzung KVH in produkt- bzw. unternehmensneutralen Ausschreibungen vermieden werden.