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Die Fassade beschreibt die der Witterung ausgesetzte, äußerste bzw. oberste Elementschicht des Wandaufbaues und wird deshalb umgangssprachlich auch als Gebäudehaut bezeichnet.
Die ULG 19 Fassade umfasst eine vorgehängte, hinterlüftete Fassade als Gesamtsystem, welches i.A. aus der Unterkonstruktion, den Verankerungs-, Verbindungs- und Befestigungselementen, dem Hinter-lüftungsspalt und der Außenschicht aus Holz besteht. Eine Fassaden-neigung von 0° bis 15° zur Vertikalen ist gemäß LG HB 36 in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Neben natürlich gewachsenem Holz oder durch spezielle chemische Behandlungen bzw. künstlich erzeugte Materialien können Holzfassaden in den unterschiedlichsten Materialien und Varianten ausgeführt werden.
Zur Anwendung kommen neben sägerauen und gebürsteten Brettern und Leisten vor allem auch Profilbretter aus Nadelholz gemäß EN 14519, Glattkantbretter ohne Nut und Feder aus Nadelholz gemäß EN 15146 oder Profilbretter aus Laubholz gemäß EN 14951.
Um die Holzfassade bestmöglich vor Beschädigungen durch Witterungs-einflüsse zu schützen, sollten entsprechende Maßnahmen getroffen werden. Die effektivste Methode stellt hierbei der konstruktive Holzschutz dar, welcher durch eine ausreichende Vordachlänge hergestellt werden kann.
Bei stark witterungsbeanspruchten Fassaden mit häufigem Wechsel von Durchfeuchtung und Sonneneinstrahlung empfiehlt der Verband der europäischen Hobelindustrie die in der nachfolgenden Abbildung angeführten Dimensionen.
 
Abbildung 4.63 (alt)
 

Grundsätze der Befestigung von Holzfassaden

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten zur Befestigung von Holzfassaden – einerseits die sichtbare Befestigung von vorne (außen), welche die häufigste Befestigungsart darstellt, oder andererseits mit Befestigungsprofilen, meist Einhängesystemen von der Rückseite.
Gemäß der Broschüre des VEH für Holzfassaden werden Verbindungsmittel für Holzfassaden vorrangig aus rostfreien Schrauben mit Teilgewinde gemäß der ÖNORM B 2320 eingesetzt, aber auch teilweise nach wie vor Nägel eingesetzt, wobei es bei einer empfohlenen Schraubenlänge der 2,5fachen Brettdicke eine Mindesteinschraubtiefe von 25 mm in die Unterkonstruktion einzuhalten gilt.
Um die durch Quellen und Schwinden bedingten Verformungen der Bretter den Richtlinien entsprechend zu ermöglichen und eine Rissbildung weitestgehend zu vermeiden, sollte jedes Brett einzeln befestigt werden. Dies gilt auch bei übereinanderliegenden Brettern.
 
Abbildung 4.64 (alt)
 
Die Zahl der Befestigungsmittel in Richtung der Brettbreite ist ebenso wie jene in Richtung der Länge abhängig von der eigentlichen Dimensionierung. Bis 8 cm Brettbreite ist eine Befestigung ausreichend, ab 8 cm Brettbreite sind zwei Befestigungen erforderlich, wobei diese jeweils in den Drittelpunkten der Brettbreite anzuordnen sind.
Werden die Bretter wie bei Stülpschalungen, Deckelschalungen oder Profilbrettschalungen durch andere Fassadenbretter mitgehalten bzw.
mitbefestigt, kann bis zu einer Brettbreite von 120 mm auch ein Verbindungsmittel zur Befestigung ausreichend sein.
 
Abbildung 4.65: Befestigungsmittelanzahl und Abstände in Abhängigkeit der Brettbreite bei Stülpschalungen
 
In Brettlängsrichtung bei einer Brettstärke ≥ 19 mm sollte der Abstand zwischen den einzelnen Befestigungsmitteln maximal 100 cm, der Randabstand rechtwinkelig zur Faser mindestens 1,5 cm und der Randabstand in Faserrichtung mindestens 5 cm betragen. Bei Verwendung von Schrauben mit Bohrspitze oder vorgebohrten Schrauben kann in Abhängigkeit der Holzart der Abstand gegebenenfalls auch entsprechend reduziert werden.
Die Unterkonstruktion, mit einer Lattendimension von a ≥ 24 mm x b ≥ 40 mm bei einem Achsabstand von 60 cm, kann je nach Ausführung horizontal oder vertikal angeordnet werden und stellt dauerhaft eine Verbindung zwischen Fassadenelementen und Tragkonstruktion her. Der
Achsabstand der Lattung kann je nach Fassadenbekleidung auch variieren.
 
Abbildung 4.66: Befestigungsmittelanzahl und Abstände in Längsrichtung bei Brett- und Leistenfassaden
 

Stoßfugen von Holzfassaden

Es gilt dabei zwischen horizontaler und vertikaler Stoßfuge zu unterscheiden.
Die Fugenbreite des Stoßes sollte immer mindestens 1 cm betragen, bei oberflächenbehandelten Fassaden sollte die Fugenbreite zumindest der Brettstärke entsprechen.
 
Abbildung 4.67: Mindestbreite vertikaler Stoßfugen
 
Ein horizontal stumpfer Stoß würde bei vertikalen Brettern aufgrund der starken Wasseraufnahme im Stirnholzbereich umgehend zu Schäden der Fassade führen. Deshalb wird empfohlen, die Unterkante gemäß
nachfolgender Abbildung im Winkel von 15° abzuschrägen bzw. zu hinterschneiden.
 
Abbildung 4.68: Beispielhafte Detailausführung der horizontalen Stoßfuge
 
Die Sockelhöhe sollte bei den Holzfassaden unbedingt an den Spritzwasserbereich angepasst werden. Bei Kiesschüttungen beträgt 
dieser mindestens 30 cm und kann sich je nach verwendetem Material z.B. bei glatten Böden auf bis zu 50 cm vergrößern.
 
Abbildung 4.69: Beispielhafte Sockeldetails für Holzfassaden
 

Kontrolle und Instandhaltung von Holzfassaden

Um die Langlebigkeit einer Holzfassade zu gewährleisten, werden die Hobelwaren häufig mittels Anstrichen, Lasuren oder Imprägnierungen behandelt.
In den nachfolgenden zwei Abbildungen werden die vom VEH empfohlenen Nachbehandlungsarten und die empfohlenen Wartungs-intervalle zusammengefasst dargestellt.
 
Abbildung 4.70: Arten von Oberflächenbehandlungen und deren Eignung für Holzfassaden aus Vollholz
 
Um ihre Langlebigkeit zu gewährleisten, bedürfen Holzfassaden einer regelmäßigen Kontrolle, Pflege und Wartung. Der VEH empfiehlt dabei folgende Wartungsintervalle:
 
Abbildung 4.71: Wartung und Renovierung von Holzfassaden in Abhängigkeit der Oberflächenbehandlung
 

Holzschindelfassade

Für Holzschindeln gelten die Bestimmungen der DIN 68119 – Holzschindeln. Als Holzarten werden generell die europäische Lärche, die Buche, die Eiche, die Fichte und Tanne sowie auch Zedernholz aus Nordamerika verwendet.
Die Holzschindeln werden nach der Art der Herstellung in gespaltene oder gesägte Holzschindeln unterschieden. Da aufgrund der spaltrauen Oberfläche bei gespaltenen Schindeln die Entstehung eines Wasserstaues verhindert wird, sind diese i.A. als stabiler und langlebiger
anzusehen. Nachfolgende Tabelle gibt einen normativen Überblick über die Anordnung und den Bedarf unterschiedlicher Schindelfassaden.
 
Tabelle 4.17: Deckungstabelle für Holzschindeln an Fassade nach DIN 68119
 
Die typische Holzschindelfassade besteht i.A. aus ca. 150 – 600 mm langen und ca. 60 – 350 mm breiten, meist zweilagig auf der Unterkonstruktion, welche aus einer Lattung oder Streuschalung besteht, befestigten Holzschindeln.
Zur Befestigung der Holzschindeln werden je nach verwendeter Holzart, Nägel, Edelstahl-Stifte oder feuerverzinkte Schindelstifte verwendet.
Je nach Art der Herstellung, Qualität und Art des Materials, dem verwendeten Holzschutz (eher selten) und der fachmännischen
Befestigung und Verarbeitung haben Holzschindelfassaden durchaus eine Lebensdauer zwischen 30 und 100 Jahren.
Nachfolgend werden für zum besseren Verständnis der Herstellung und Konstruktion einer Holzschindelfassade zwei beispielhafte Abbildungen angeführt.
 
Abbildung 4.72: Beispielhafte Holzschindeldeckung auf Traglattung
 
Abbildung 4.73: Beispiel einer Holzschindelfassade inkl. Abmessungen