Gemäß ÖNORM EN 1990 beschreibt das Tragwerk eine „planmäßige Anordnung miteinander verbundener Bauteile, die so entworfen sind, dass sie ein bestimmtes Maß an Tragfähigkeit und Steifigkeit aufweisen“.
Die Bezeichnung Dachtragwerk beschreibt das meist aus Holz gefertigte statische Grundsystem des Daches, deren einzelnen Tragwerksteile (Sparren, Pfetten, Säulen, etc.) untereinander meist gelenkig verbunden sind. Die am Dach einwirkenden Kräfte werden durch das Dachtragwerk bzw. primär die Sparren aufgenommen und über die Pfetten (und Stuhl-Säulen) in die darunter liegende Bauwerkskonstruktion abgeleitet. Des Weiteren ist die Konstruktion des Dachtragwerkes formgebend für die Dachform.
Hinweis Begriffsverwendung Dachstuhl:Die oftmals fälschlicherweise verwendete Bezeichnung Dachstuhl beschreibt bereits eine spezielle Art des Dachtragwerkes und schließt somit bestimmte Arten und Formen von Dachtragwerken (vor allem die meisten Flachdachkonstruktionen) nicht mit ein. Deshalb beinhaltet die neue LG 36 den Begriff Dachstuhl nicht mehr, sondern lediglich den Begriff des Dachtragwerkes.