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Der Begriff Bauholz bezeichnet gemäß ÖNORM EN 14081-1 visuell oder maschinell nach der Festigkeit sortiertes Konstruktionsholz, welches durch Sägen, Hobeln oder andere mechanische Verfahren hergestellt bzw. verarbeitet wurde und Querschnittsmaße nach ÖNORM EN 336 mit Dicken oder Breiten von mehr als 6 mm aufweist. Dabei wird Bauholz für tragende Zwecke anhand von Festigkeitsklassen gemäß ÖNORM EN 338 charakterisiert.
Die Maßtoleranzen für Bauholz für tragende Zwecke werden hier​ erläutert.