Wer oder was ist eigentlich das OIB?
OIB steht für Österreichisches Institut für Bautechnik. Das OIB ist ein gemeinnütziger Verein, dem alle Österreichischen Bundesländer als Mitglieder angehören. Neben anderen Aufgaben dient es als gemeinsames „Sprachrohr" in europäischen und internationalen Fachgremien und ist eine Koordinierungsplattform der Bundesländer für Bauprodukte und Bautechnik. Um den Bundesländern die Vereinheitlichung der bautechnischen Anforderungen in den Bauordnungen zu ermöglichen, gibt das OIB die OIB-Richtlinien heraus. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist (siehe Tabelle)
Ausnahmen bestätigen die Regel
Die landesrechtlichen Regelungen weichen jedoch in einzelnen Punkten von den OIB-Richtlinien ab. Deshalb müssen diese immer parallel mit den jeweiligen Landesgesetzen gelesen werden.
Die Wichtigsten landesrechtlichen Bestimmungen finden sie hier.
Inkrafttreten der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern
Die OIB-Richtlinien 2023 wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. Mai 2023 beschlossen. Alle Richtlinientexte sind auf www.oib.or.at kostenlos abrufbar. Um Änderungen schneller erfassen zu könnten, gibt es die Texte auch mit einer farblichen Hervorhebung aller Änderungen. Die neue Ausgabe ist erst dann gültig, wenn sie ins jeweilige Landesrecht übernommen wird.
Es gilt zu beachten, dass die neue Ausgabe erst dann gültig ist, wenn sie ins jeweilige Landesrecht übernommen wird. Es ist davon auszugehen, dass dies in den nächsten Jahren umgesetzt werden wird. Ob die neuen OIB-Richtlinien schon jetzt als Stand der Technik herangezogen werden können, ist wohl im Einzelfall zu beurteilen.
Die wichtigsten Änderungen der OIB-Richtlinien für den Holzbau finden Sie hier.
(Quelle: OIB Stand September 2020, www.oib.or.at, aufgerufen im Okotber 2023)
Abweichungsmöglichkeit: Vom „Rezept" zur individuellen Lösung
Die OIB-Richtlinien liefert Musterlösungen. Weil die Realität vom Modell häufig abweicht, erlaubt die österreichische Baugesetzgebung in vielen Fällen auch individuelle Lösungen:
Von den Anforderungen der OIB-Richtlinien kann nämlich zum Teil entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinie erreicht wird. Das ist zB. mit einem Brandschutzkonzept eines Sachverständigen möglich.