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​​Wer oder was ist eigentlich das OIB?

OIB steht für Österreichisches Institut für Bautechnik. Das OIB ist ein gemeinnütziger Verein, dem alle Österreichischen Bundesländer als Mitglieder angehören. Neben anderen Aufgaben dient es als gemeinsames „Sprachrohr" in europäischen und internationalen Fachgremien und ist eine Koordinierungsplattform der Bundesländer für Bauprodukte und Bautechnik. Um den Bundesländern die Vereinheitlichung der bautechnischen Anforderungen in den Bauordnungen zu ermöglichen, gibt das OIB die OIB-Richtlinien heraus. Die Bundesländer können die OIB-Richtlinien in ihren Bauordnungen für verbindlich erklären, was bereits in allen Bundesländern der Fall ist (siehe Tabelle)

Ausnahmen bestätigen die Regel

Die landesrechtlichen Regelungen weichen jedoch in einzelnen Punkten von den OIB-Richtlinien ab. Deshalb müssen diese immer parallel mit den jeweiligen Landesgesetzen gelesen werden.
Die Wichtigsten landesrechtlichen Bestimmungen finden sie hier​.


Inkrafttreten der OIB-Richtlinien in den einzelnen Bundesländern

Die OIB-Richtlinien 2023 wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. Mai 2023 beschlossen. Alle Richtlinientexte sind auf www.oib.or.at kostenlos abrufbar. Um Änderungen schneller erfassen zu könnten, gibt es die Texte auch mit einer farblichen Hervorhebung aller Änderungen. Die neue Ausgabe ist erst dann gültig, wenn sie ins jeweilige Landesrecht übernommen wird.
Es gilt zu beachten, dass die neue Ausgabe erst dann gültig ist, wenn sie ins jeweilige Landesrecht übernommen wird. Es ist davon auszugehen, dass dies in den nächsten Jahren umgesetzt werden wird. Ob die neuen OIB-Richtlinien schon jetzt als Stand der Technik herangezogen werden können, ist wohl im Einzelfall zu beurteilen.

Die wichtigsten Änderungen der OIB-Richtlinien für den Holzbau finden Sie hier.

Inkrafttreten der OIB-Richtlinien in den ​einzelnen Bundesländern
Bundesland

OIB-Richtlinien 1 bis 5

OIB-Richtlinie 6Landesgesetz
Burgenland
25.10.201625.10.2016Burgenländische Bauverordnung
Kärnten
12.09.202012.09.2020Kärntner Bautechnikverordnung
Niederösterreich
01.07.202101.07.2021Niederösterreichische Bautechnikverordnung 2014
Oberösterreich
01.09.202001.09.2020Oberösterreichische Bautechnikverordnung 2013
Salzburg
01.10.2021OIB 2015
noch nicht in Kraft
Salzburger Bautechnikverordnung 2016
Steiermark
01.09.202001.09.2020Steiermärkische Bautechnikverordnung 2020
Tirol
01.06.202001.06.2020Technische Bauvorschriften 2016 
Vorarlberg
01.01.202201.01.2022Bautec​hnikverordnung
Wien
01.02.2020
01.02.2020
Wiener Bautechnikverordnung

​(Quelle: OIB Stand September 2020, www.oib.or.at, aufgerufen im Okotber 2023)

 

Abweichungsmöglichkeit: Vom „Rezept" zur individuellen Lösung

Die OIB-Richtlinien liefert Musterlösungen. Weil die Realität vom Modell häufig abweicht, erlaubt die österreichische Baugesetzgebung in vielen Fällen auch individuelle Lösungen:
Von den Anforderungen der OIB-Richtlinien kann nämlich zum Teil entsprechend den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen abgewichen werden, wenn vom Bauwerber nachgewiesen wird, dass das gleiche Schutzniveau wie bei Anwendung der Richtlinie erreicht wird. Das ist zB. mit einem Brandschutzkonzept eines Sachverständigen möglich. 


H​ier​ finden Sie relevante Änderungen der OIB-Regelungen.


Überb​lick über die aktuellen OIB-Richtlinien und Download