Die OIB-Richtlinien folgen dem Konzept leistungsorientierter bautechnischer Vorschriften. Sie sind entsprechend den Grundanforderungen für Bauwerke der Bauproduktenverordnung gegliedert. Lediglich für die Grundanforderung „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen gibt es keine OIB-Richtlinie. Es sind somit folgende OIB-Richtlinien anzuwenden.Alle Richtlinien, Begriffsbestimmungen und weitere Dokumente sind auf www.oib.or.at kostenlos downloadbar.
(Quelle: www.oib.or.at, aufgerufen 10/2023)