Diese großteils neuen Regelungen für die Abrechnung im Holzbau bedürfen bereits in der Ausschreibung auch einen gewissen Umdenkens, da die bisherigen Regelungen vor allem bei der Abrechnung von Verbindungsmittteln nunmehr gänzlich anders gestaltet sind als es bisher Usus war. Es ist jedoch unbedingt auf diese neuen Abrechnungsmodalitäten Bedacht zu nehmen, da ansonsten die Vertragsdurchgängigkeit unterbrochen ist und Missverständnisse mit anschließenden Rechtsstreitigkeiten die Folge sind.
Dieses Kapitel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt lediglich einen Auszug dar. Sollten Erläuterungen aus Ihrer Sicht feh-len bzw. bestehende Erklärungen ergänzt werden, dann bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@pmholzbau.at.