Die Bezeichnung sägerau (auch sägerauh) wird i.A. für jede Art und Form des rohen im Sägewerk eingeschnittenen Schnittholzes angewendet, bei welchen die Oberfläche nach dem Sägevorgang weder chemisch noch mechanisch nachbearbeitet wurde.
Gemäß ÖNORM B 2215 müssen „sägeraue Bretter und Pfosten parallel besäumt und Baumkanten entrindet sein und die Oberflächenqualität Sortierklasse S 10 gemäß ÖNORM DIN 4074-1:2012 entsprechen“.
Im Zuge der Ausschreibung – wenn nicht anders vorgegeben – ist generell von sägerauem Nadelholz der Oberflächenqualität 1 (Standardqualität) gemäß Tabelle 1 der ÖNORM B 2215 und der Sortierung S10 gemäß ÖNORM DIN 4074-1 auszugehen.