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Die Bezeichnung gehobelt wird für Schnittholz verwendet, welches durch den Hobelvorgang geglättet und auf sein Endmaß abgedickt wurde. Durch den Hobelvorgang erlangt das Schnittholz eine Sicht-Qualität (Sicht-Oberfläche) in Form einer entsprechend vollständig geglätteten Oberfläche und wird somit zur Hobelware.

Eine korrekt gehobelte, (umgangssprachlich oftmals auch sauber gehobelte genannte, Oberfläche ist gemäß den Qualitätsrichtlinien für Hobelwaren des Verbandes der europäischen Hobelindustrie (VEH)1) dann gegeben, wenn an der Sichtfläche die Hobelschlaglänge 2 mm nicht überschreitet. Für eine Sicht-Qualität ist gemäß VEH eine gehobelte und gefaste Oberfläche mit einer maximal zulässigen Hobelschlagtiefe von 1 mm erforderlich.


1) Vgl. VERBAND DER EUROPÄISCHEN HOBELINDUSTRIE: Qualitätsrichtlinien für Hobelwaren. S. 4​