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​​​​​Damit Daten problemlos zwischen unterschiedlichen EDV-Programmen und Nutzern (Ausschreibenden und Bietern) und auch zeitlich versetzt ausgetauscht werden können, regelt in Österreich die ÖNORM A 2063. Diese reglementiert den Austausch von Leistungsbeschreibungs-, Elementkatalogs-, Ausschreibungs-, Angebots-, Auftrags- und Abrechnungsdaten in elektronischer Form eindeutig.

Leistungsbeschr​​eibungen

Eine Standardisierte Leistungsbeschreibung (StLB) ist eine Sammlung standardisierter Texte oder Textteile für allgemeine und besondere Vorbemerkungen, einzelne Positionen sowie sonstige rechtliche und technische Bestimmungen. Die Sammlung umfasst die Leistungen für ein bestimmtes Sachgebiet (zumeist Gewerk) in seiner Gesamtheit oder auch in Bezug auf Teilgebiete, wie z.B. Estricharbeiten, Trockenbauarbeiten, Putzarbeiten, Holzbauarbeiten, Spenglerarbeiten etc. Diese werden durch die regelmäßige Konsensbildung von fachkundigen beteiligten Personenkreisen erarbeitet bzw. an den Stand der Technik angepasst. Neben dem Konsens aller Beteiligten und der Berücksichtigung ihrer Interessen bzw. jener der Branche zählen normkonforme, gemäß der ÖNORM B 2061 Preisermittlung für Bauleistungen kalkulierbare Angebote zu den wesentlichsten Merkmalen einer StLB. Daneben ist es das Ziel dem Grundsatz von Ausschreibungen entsprechend, Ausschreiberlücken auf ein Minimum zu reduzieren sind.1) Ein wesentlicher Grundsatz einer standardisierten Leistungsbeschreibung ist auch, dass gegenseitige Rechte, aber auch Pflichten derart gestaltet sind, das Vor- und Nachteile möglichst fair auf die Vertragspartner aufgeteilt werden.2)

Aufbau einer Leistungsbeschreibung

Leistungsbeschreibungen gliedern sich in Vorbemerkungen, Leistungsgruppen, Unterleistungsgruppen und Positionen. Dabei beinhalten diese Folgendes: 3) 4)

  • Ständige / wählbare Vorbemerkungen

    Ständige Vorbemerkungen (VB) dienen zur Erläuterung bzw. eindeutigen Festlegung der Ausgangsbasis der anschließenden Positionstexte und regeln die Rangordnung sowie die Gültigkeit bei etwaigen Widersprüchen, auch in Zusammenhang mit Bauverträgen. Diese sind immer Teil der Ausschreibung und können – bei Verwendung einer Standardisierten Leistungsbeschreibung – nicht entfernt oder geändert werden und müssen Teil des Leistungsverzeichnisses sein. Sie beinhalten Angaben zu Begriffen und technischen Beschreibungen, Leistungsumfang bzw. einkalkulierten Leistungen, Standardausführungen, Ausmaß- und Abrechnungsregeln, udgl.

    Die Ständigen Vorbemerkungen umfassen auch die Erläuterungen sowie die Rangordnung der daran anschließenden Texte und legen damit die Vorgehensweise bei möglichen Widersprüchen fest.

    Neben ständigen Vorbemerkungen sind wählbare Vorbemerkungen zusätzlich zu den ständigen hinzufügbar und können vom Ausschreibenden in das Leistungsverzeichnis übernommen werden.

​Hinweis Vorbemerkungen

Sämtliche Vorbemerkungen der Leistungsgruppe LG 00 Allgemeine Bestimmungen sind für ALLE Leistungen des gesamten Leistungsverzeichnisses – unabhängig des Gewerkes bzw. LG – gleichermaßen gültig. Daneben sind die Bestimmungen in den jeweiligen Unterleistungs-gruppen ULG 00 (jeder einzelnen LG, d.h. des Gewerkes) für alle Positionen der entsprechenden LG anzuwenden.​​

  • Leistungsgruppen

    In den einzelnen Leistungsgruppen (LG) werden die unterschiedlichen Gewerke bzw. Bauarten sowie Materialen im Detail behandelt. Die LG entspricht i.d.R. einem Gewerk, wobei die LG 02-20 dem Bauhauptgewerbe und die LG 21-90 dem Baunebengewerbe zugeordnet sind.
  • Unterleistungsgruppen

    In den Unterleistungsgruppen (ULG) werden die verschiedenen Ausführungsvarianten einer Leistungsgruppe und die dabei mitlaufenden Arbeiten innerhalb einer Bauart bzw. eines Materials angegeben.
  • Positionen oder Vorbemerkungen

    Die Position eines Leistungsverzeichnisses stellt die kleinste festgelegte Zusammenfassung von Einzelleistungen dar. Der Positionstext enthält die technische Beschreibung einer Leistung, die Mengenangabe und die konkreten Umstände für die Leistungserbringung, welche diese beeinflussen. Positionen werden in bzw. nach Gewerken zusammengefasst und in Themenbereiche gegliedert. 5)

    Positionen beinhalten folgende Bestandteile:6)

▪ Positionsnummer

▪ Überschrift mit dem Positionsstichwort (max. 60 Zeichen)

▪ Beschreibung mit dem Positionstext

▪ Lücken – Unterscheidung in Ausschreiberlücke, Stichwortlücke, Bieterlücke

▪ Preisgliederung, wie z.B. Zweiergliederung in Lohn (Lo) und Sonstiges (So)

▪ Angabe Menge und Mengeneinheit (m, m², m³, Stk, to, kg, PA, VE)

Positionen können ungeteilt oder – wie oftmals üblich – geteilt sein, wobei die ungeteilte 6-stellig ist, aus nur einem Textfeld besteht und nur in einer Ausführungsart vorkommt. Die geteilte Position beschreibt hingegen gleichartige Leistungen, welche sich durch bspw. unterschiedliche Stärken in der Ausführung unterscheiden. Diese bestehen ebenso aus einem 6-stelligen Grundtext und einem 7-stelligen Folgetext, welcher die Besonderheiten der Ausführung beschreibt. 7)

​​Leistungsverzeichnisse

Ein Leistungsverzeichnis (LV) – mit oder ohne Gliederung – ist eine Leistungsbeschreibung für ein konkretes Bauvorhaben und stellt eine der wesentlichsten Ausschreibungsgrundlagen dar, auch die Vertragsbasis für das zu liefernde Bau-Soll. Das LV beschreibt in Form von Teilleistungen eine im Rahmen des Gesamtauftrages zu erbringende Gesamtleistung. 8)

Arten von Leistungsverzeichnissen

Folgende Arten von Leistungsverzeichnissen werden nach der ÖNORM A 2063 unterschieden: 9)

  • En​twurfs-LV

    Das Entwurfs-LV wird während der Planungsphase zum Austausch zwischen dem Bauherrn und den Planungsbeteiligten verwendet.
  • Kostenschätzungs-LV

    Das Kostenschätzungs-LV dient dem Planer gegenüber dem Bauherrn für den Kostenanschlag, wobei die Bieterlücken bereits ausgefüllt sind.
  • Ausschreibungs-LV

    Das Ausschreibungs-LV tritt im Rahmen der Anfrage des Bauherrn auf und enthält all jene Angaben über Leistungen, welche für den Bauherrn von Relevanz sind. Es beinhaltet jedoch keine Preise, Mengenermittlun-gen und Notizen.
  • Angebots-LV

    Das Angebots-LV wird im Rahmen des Angebotes des Bieters (Antwort auf die Ausschreibung) eingesetzt. Dieses stellt demnach das Ausschreibungs-LV inkl. der Angabe der Preise, Bieterlücken und Nennung von Aufschlägen und Nachlässen dar.
  • Alternativangebots-LV

    Das Alternativangebots-LV ist ein zusätzliches Angebot des Bieters (Alternativantwort auf die Ausschreibung). Dieses ist kein ausschreibungskonformes Angebot seitens des Bieters, sondern beinhaltet lediglich die Alternative des Bieters (einzelner Positionen oder des gesamten). Das Alternativangebots-LV deckt den gesamten Leistungsumfang eines Angebots-LV ab.
  • Abänderungs-LV

    Das Abänderungs-LV ist ebenso kein ausschreibungskonformes Angebot seitens des Bieters. Das Abänderungs-LV deckt, ähnlich wie das Alternativangebots-LV, den Leistungsumfang des Angebots-LV ganz oder teilweise ab. Es können im Vergleich zum Ausschreibungs-LV aber auch Positionen entfallen und andere Positionen ergänzt werden.
  • Zusatzangebots-LV

    Ein Zusatzangebots-LV wird, sofern es beauftragt wurde, für etwaige Änderungen, Erweiterungen und Nachträge (Mehrkostenforderungen MKF) verwendet und in das ursprüngliche Abrechnungs-LV übernommen.
  • Vertrags-LV

    Das Vertrags-LV ist ein im Rahmen der Beauftragung des Bieters eingesetztes Leistungsverzeichnis. Dieses enthält jenes Angebot inkl. des Alternativ-, Abänderungs- und Zusatzangebots-LV, welches den Zuschlag erhält.
  • ​Abrechnungs-LV

    Das Abrechnungs-LV erfasst den Projektfortschritt sukzessive und bildet die Basis für die Abrechnung in der Teil- und/oder Schlussrechnung.

​Gliederung im Leistungsverzeichnis

Die hierarchische Gliederung eines komplexen Leistungsverzeichnisses sieht im Allgemeinen folgendermaßen aus: 10) 11)

  • Obergruppe (OG)

    Neben der Gliederung in Leistungsgruppen kann in der Ebene darunter auch in Obergruppen (OG) gegliedert werden, vor allem dann, wenn mehrere Leistungsbeschreibungen (LB) verwendet werden.
  • Hauptgruppe (HG)

    ​Eine Hauptgruppe wird dann eingeführt, wenn das LV zusätzlich zur LG, ULG und Obergruppe auch in Bauteile, Kostenstellen oder auch Verantwortlichkeiten etc. gegliedert werden soll.
  • Leistungsgruppe (LG)
  • Unterleistungsgruppe (ULG)

  • ​​Position (Pos) – ungeteilt oder geteilt

    Eine Position darf im Zuge einer Gliederung eines Leistungsverzeichnisses innerhalb einer Obergruppe bzw. einer Hauptgruppe lediglich einmal vorkommen. Sollte es dennoch erforderlich sein, eine Position aus verschiedenen Gründen mehrfach zu verwenden, so muss diese mit einem Mehrfachverwendungskennzeichen (Ziffer 1-9) versehen werden. 12)

Positionsarten

Grundsätzlich werden folgende Positionsarten unterschieden: 13) 14)

  • Normalposition

    Diese beschreibt jene Positionen, deren Leistungen zur tatsächlichen Ausführung vorgesehen sind. Der Auftragnehmer hat einen vertraglichen Anspruch zur Durchführung dieser Leistungen.
  • Wahlposition

    Ist sich der Auftraggeber nicht sicher, welche Ausführungsart vergeben werden sollte, so kann er Wahlpositionen (W-Positionen) einführen. Diese können zusätzlich zu den Normalpositionen als Variante ausgeschrieben werden und anstelle dieser beauftragt werden.
  • Eventualposition

    Wenn sich der Ausschreibende nicht sicher ist, ob bestimmte Positionen zur Ausführung gelangen oder nicht, können Eventualpositionen (E-Positionen) ausgeschrieben werden. Die Leistungen von Eventualpositionen kommen dann zur Ausführung, wenn sie ausdrücklich vom Auftraggeber angeordnet und im Vorfeld beauftragt werden. Eventualpositionen sind im LV in Preis und Menge abgebildet, werden jedoch im Gesamtpreis nicht berücksichtigt.


Stichwort-, Ausschreiber- oder Bieterlücke

Standardisierte Leistungsbeschreibungen kennen unterschiedliche Arten von Lücken im Text bzw. den Positionen: 15)

  • Stichwortlücke (max. 10 Zeichen)

    Im Positionstext oder im Text der Vorbemerkungen von StLB können Ausschreiberlücken vorhanden sein, damit der Ausschreibende seine Vorgaben, bspw. für die Wahl einer bestimmten Qualitätsstufe, eines Materials oder auch Festigkeitsklasse festlegen kann. Stichwortlücken müssen im Stichwort stehen und müssen vom Ausschreibenden ausgefüllt werden.
  • Ausschreiberlücke

    Ausschreiberlücken müssen im Langtext (Folgetext) stehen und sind im Zuge der Ausschreibung durch den Ausschreibenden auszufüllen.
  • ​Bieterlücken

    Diese geben dem Bieter die Möglichkeit, ein gleichwertiges Produkt zum ausgeschriebenen nach eigener Wahl im LV anzugeben. Wenn der Ausschreibende bereits einen Produktvorschlag anführt, kann der Bieter ein gleichwertiges Material, Erzeugnis oder Typ anführen, muss dies aber nicht. Demnach müssen Bieterlücken ausgefüllt werden, da sonst das ausgeschriebene Produkt als angeboten gilt. Zusätzlich sind bei Angabe eines alternativen Produktes die Kriterien der Gleichwertigkeit zu beschreiben.16)

Kennz​​eichnung von Positionen

Einem Leistungsverzeichnis können eigene oder fremde Texte, d.h. frei formulierte Textteile, hinzugefügt werden, falls in der Standardisierten Leistungsbeschreibung (StLB) keine vorformulierten Texte vorhanden sind.

Diese sind nach den Grundsätzen der jeweiligen ÖNORM zu erstellen und der Form entsprechend in das LV einzugliedern. Für diese in die Struktur passend eingereihten Positionen (bzw. auch frei formulierten Vorbemerkungen) gelten die Vorbemerkungen jener LG bzw. ULG, in welche sie eingegliedert sind.17)

Dabei gelten folgende Regelungen:​ 18)

  • ​Herkunftszeichen „Z“

    Bei frei formulierten Texten oder veränderten Positionstexten von vorhandenen StLB-Positionen ist die Positionsnummer mit dem Herkunftszeichen „Z“ als Zusatzposition (Z-Pos) eindeutig zu kennzeichnen. Da bei Positionen mit geteiltem Text der Grundtext nicht verändert werden darf, bestimmt die Positionsnummer einer neuen, frei formulierten Position, ob ein Grundtext unverändert bleibt oder veränderbar übernommen wird.

​Hinweis:
Wenn in einer Vorbemerkung angeführt wird, dass zusätzliche Leistungen in den Einheitspreisen der Position einzurechnen sind, hat dies zur Folge, dass alle davon betroffenen Positionen ein Kennzeichnung mit Z erhalten.​

  • Herkunftszeichen „V“

    Im Falle der freien Formulierung einer Vorbemerkung sind alle hierarchisch unverändert übernommenen untergeordneten Gruppen, Vorbemerkungen und Positionen mit dem Vorbemerkungskennzeichen „V“ zu kennzeichnen.
  • W-Positionen

    Im Zuge einer Ausschreibung können als wesentlich geltende Positionen speziell gekennzeichnet werden. Diese sind im Falle einer vertieften Angebotsprüfung zur Nachvollziehbarkeit der Preisbeurteilung jedenfalls heranzuziehen. Wesentliche Positionen sind alle jene Positionen, welche für die Herstellung bzw. Durchführung der Gesamtleistung von Bedeutung sind bzw. bei einer Massenänderung eine Verschiebung der Bieterreihenfolge (Bietersturz) auslösen. W-Positionen lassen sich i.A. gemäß dem Pareto-Prinzip (oder ABC-Analyse) festlegen, bei welchem mit 20% der Positionen 80% der Leistungen hergestellt werden können.
  • Grafik

    Bei LB-Positionen sind i.A. keine Bilder oder Grafiken in den einzelnen Beschreibungen erlaubt. Bei frei formulierten Texten hingegen können Grafiken als Ergänzung im laufenden Text eingefügt werden.
  • Eindeutige Positionsnummer

    Die Positionsnummern einer StLB dürfen für frei formulierte Vorbemerkungen und Positionen im Leistungsverzeichnis nicht übernommen werden. In den einzelnen Leistungsbeschreibungen sind vom Herausgeber, in diesem Fall seitens des BMDW, Lücken in der Nummerierung der Positionen freigelassen worden, welche dafür zu verwenden sind, freie Positionen und Vorbemerkungen einzugliedern.


Preise​ im Leistungsverzeichnis

Die Preise in einer Ausschreibung sind gemäß BVergG § 29 nach dem Preisangebots- oder nach dem Preisaufschlags- sowie Preisnachlassverfahren zu bilden. Üblicherweise wird nach dem Preisangebotsverfahren ausgeschrieben.

Folgende Arten von Preisen werden dabei unterschieden:19) 20)

  • Einheitspreis (EP)

    Dieser wird in all jenen Angeboten bzw. Positionen verwendet, bei denen sich eine Leistung nach Art und Güte genau sowie nach Umfang zumindest annähernd beschreiben lässt und damit der Preis je Einheit berechnet werden kann.
  • Pauschalpreis (PP)

    Dieser wird in jenen Angeboten bzw. Positionen verwendet, in welchen die Art, die Güte und der Umfang einer zu beschreibenden Leistung sowie auch die Umstände der Leistungserbringung hinreichend genau bekannt sind und üblicherweise keine Änderungen während der Ausführung zu erwarten sind.
  • Regiepreis (RP)

    Dieser wird in Angeboten bzw. Positionen verwendet, in denen die Art, die Güte und der Umfang sowie auch die Umstände der Leistungserbringung einer zu beschreibenden Leistung nicht ausreichend genau bekannt sind. Es wird dementsprechend nach dem tatsächlichen Material- und Stundenaufwand im Nachhinein abgerechnet.

Die in diesem Kapitel angeführten Grundsätze dienen als Basis für jeden Ausschreibenden und Bieter im Zuge der Anwendung einer Standardisierten Leistungsbeschreibung in Österreich.
Dieses Kapitel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt lediglich eine Zusammenfassung einiger grundsätzlicher Aspekte im Bereich von Ausschreibungen dar. Sollten Erläuterungen aus Ihrer Sicht fehlen bzw. bestehende Erklärungen ergänzt werden, dann bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@pmholzbau.at.​


Weiterführende relevante Informationen:

1) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 23f

2) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 176

3) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 24ff

4) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 177ff​

5) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 181ff

6) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 24ff

7) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 183

8) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 32​

9) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 189

10) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 34

11) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 190​

12) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 34

13) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 34f

14) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 191

15) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 177ff​

16) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 35

17) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 192

18) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 36f​

19) Vgl. ILG, M.; YASAR, M.: Die Bauausschreibung – Leitfaden für die Anwendung der StLB Hochbau 019 und Haustechnik 010. S. 40f

20) Vgl. SCHATZ, R.: Praxisnahe Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, Seminarunterlage ZT-Forum. S. 195​​