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​​Die nachfolgenden Begriffe entstammen dem allgemeinen Sprachgebrauch des Holzbaus (in Österreich) und werden vielfach fälschlich oder oftmals als einfachere Erläuterung oder zum besseren Verständnis in der Bevölkerung eingesetzt. Daher sind die nachfolgenden Begriffe in einer Ausschreibung zu vermeiden und anstatt dessen die in diesen Erläuterungen dargelegten normgerechte Terminologien zu verwenden.

Die nachfolgenden Begriffe sind weit verbreitet und werden oftmals regional sehr unterschiedlich eingesetzt. Einzelnen Hinweise diesbezüglich wurden bereits in den jeweiligen Unterkapiteln angeführt.


Begriffsverwendung Riegelwand – Rahmenbau

Der Begriff Riegelwand kommt eigentlich aus dem Fachwerksbau und beschreibt eine Holzwand, welche primär aus einzelnen Riegeln, d.h. um einen bestimmten Winkel geneigte Streben zusammen mit Fußschwellen und Kopfschwellen (Rähmen oder Rähmbalken geläufig) besteht. Die Aussteifung der Riegelwand erfolgt ausschließlich über die Streben und keine weitere Beplankung, einzelne horizontal eingebaute Hölzer stellen die eigentlichen Riegel dar. Die vertikalen in regelmäßigen Abständen angeordneten Hölzer werden Ständer (Rippe, Stiel, Pfosten), genannt.

Im allgemeinen Sprachgebrauch des Holzbaus wird unter einer Riegelwand oftmals eine Holzrahmenbauwand verstanden, welche auch als Holzständerwand bzw. als Holztafelbauwand (in Deutschland) geläufig ist, welche nicht durch geneigte Streben bzw. Riegel, sondern mittels genagelter, geschraubter oder geklammerter Beplankung ausgesteift ist.

Der Holzrahmenbau, der Holziegelbau sowie der Holzskelettbau werden unter dem Begriff Holzleichtbauweise zusammengefasst. Der Holzriegelbau bzw. Holzrippenbau ist demnach eine eigene Unterkategorie des Holz-Rahmenbaus, welcher sich durch das Aussteifungsprinzip vom eigentlichen Holz-Rahmenbau bzw. Holz-Tafelbau unterscheidet (Vgl. Abb. 5-1). Dies bedeutet, dass eine Riegelwand zwar als Rahmenbau bezeichnet werden kann, eine Rahmenbauwand jedoch nicht zwangsläufig eine Riegelwand sein muss. Daher sollten diese Begriffe nicht als synonym verwendet werden.


Begriffsverwendung Holzmassivbau – Massivholzbau

Der Holzmassivbau beschreibt eine Bauweise mit dem Werkstoff Holz, welche eine tragende Konstruktion aus massiven bzw. flächigen Holzelementen in Wand und/oder Decke und/oder Dach aufweist. Die Holzmassivbauweise gliedert sich in den Holzblockbau, den Brettstapelbau und den Brettsperrholzbau. Oftmals wird synonym für den Holzmassivbau auch der Begriff Massivholzbau verwendet, was aus technischer Sicht nicht ganz korrekt erscheint, da hierbei massives Holz eingesetzt wird, was für alle Bauweisen gleichermaßen zutrifft, wenn keine Holzwerkstoffe aus zerkleinerten Ausgangsmaterialien eingesetzt werden. Oftmals wird der Massivholzbau auch als Synonym für die Brettsperrholzbauweise verwendet.


Begriffsverwendung Leim – Klebstoff

Im täglichen Sprachgebrauch des Holzbaus findet sich hauptsächlich der Begriff Leim anstelle des korrekterweise zu verwendeten Begriffes Klebstoff. Meist wird dies in Zusammenhang mit technischen Vorgängen der Weiterverarbeitung in Zusammenhang gebracht, wie bspw. Zusammenleimen, Schraubpressleimung usw.

Hinweis Begriff Leim:

Der Begriff Klebstoff ist nicht mit dem Begriff Leim zu verwechseln. Leime sind eine Sonderform des Klebstoffes und werden vorwiegend in der Möbelbranche und Tischlerei für nicht tragende (Bau-)Teile eingesetzt. Umgangssprachlich sollte der Begriff Leim daher in Verbindung mit dem konstruktiven Holzbau nicht synonym für den Begriff Klebstoff verwendet werden.​


Begriffsverwendung Binder – Träger

Unter einem Binder wird im Holzbau umgangssprachlich ein meist horizontal oder geneigt angeordneter Träger aus Holz verstanden, der entweder aus Brettern vernagelt oder verdübelt (bspw. Brettbinder) ist oder in Form von Brettschichtholz aus einzelnen Lamellen verklebt wurde (umgangssprachlich Leimbinder).

Hinweis Begriff Leimbinder:

Umgangssprachlich wird in Österreich unter dem Begriff Brettschichtholz oftmals ein Leimbinder verstanden.


Begriffsverwendung Brettstapeldecken​​

Der Begriff Brettstapeldecke wird oftmals synonym für Brettstapelelemente eingesetzt, welche sowohl Träger aus vernagelten oder verdübelten Brettern als auch Brettschichtholz umfassen. In diesem Fall wird BSH als Träger hergestellt, ev. aufgetrennt (Zerschneidung / Zerteilung des verklebten Querschnittes in schmale Träger) und um 90° gedreht horizontal als einachsig gespanntes Deckenelement eingebaut.


Begriffsverwendung Dachstuhl – Dachtragwerk

Hinweis Begriffsverwendung Dachstuhl:

Die oftmals fälschlicherweise verwendete Bezeichnung Dachstuhl beschreibt bereits eine spezielle Art des Dachtragwerkes und schließt somit bestimmte Arten und Formen von Dachtragwerken (vor allem die meisten Flachdachkonstruktionen) nicht mit ein. Deshalb beinhaltet die neue LG 36 den Begriff Dachstuhl nicht mehr, sondern lediglich den Begriff des Dachtragwerkes.​


Begriffsverwendung Brettsperrholz – Firmenbezeichnungen

Hinweis Begriffsverwendung KLH-Platte / CLT :

Der Begriff Brettsperrholz (BSP) ist der allgemein gültige produkt- bzw. herstellerneutrale Begriff für diesen Holzwerkstoff. Synonym wird oftmals der Name KLH für Kreuzlagenholz (KLH-Platte) verwendet, welcher allerdings die Firmenbezeichnung der KLH Massivholz GmbH als der erste österreichische Hersteller von BSP beschreibt. Gleiches gilt für die englische Bezeichnung CLT (Cross laminated timber) der Stora Enso Gruppe.​​


Begriffsverwendung Konstruktionsvollholz – Firmenbezeichnung

Hinweis Begriff Konstruktionsvollholz – KVH:

Die oftmals in der Praxis verwendete Abkürzung KVH für Konstruktionsvollholz beschreibt zwar diesen Begriff korrekt, ist jedoch eine geschützte Produktbezeichnung eines Unternehmens (Wortmarke). Somit sollte die Abkürzung KVH bei Nicht-Verwendung des spezifischen Unternehmensproduktes vermieden werden.​


Begriffsverwendung Verschalung – Schalung – Vollschalung

Hinweis Begriffsverwendung Verschalung:

Der Begriff Verschalung wird umgangssprachlich oftmals synonym für den Begriff Schalung – zumeist für die bauliche oder raumabschließende Abtrennung bzw. auch für die Aussteifung eines Holzrahmenelementes – verwendet.​


Begriffsverwendung Bauholz – Gutes Bauholz

Unter dem Begriff Bauholz ist i.A. Schnittholz zu verstehen, welches bestimmten Sortierklassen entspricht. Bauholz wird vor allem auf Baustellen des mineralischen Massivbaus als Hilfsmittel in Hilfskonstruktionen für Schalungen, Abschrankungen udgl. eingesetzt und entspricht im Wesentlichen der Sortierklasse S10 der ÖNORM DIN 4074-1.

Gutes Bauholz ist eine alte nicht mehr gültige Bezeichnung und war in der ÖNORM B 4100-2 für die Klassifizierung von Schnittholz angeführt. Diese ÖNORM wurde durch die Einführung des Eurocode 5 (ÖNORM B 1995-1-1 bzw. ÖNORM EN 1995-1-1) im Jahre 2005 gänzlich abgelöst.


Begriffsverwendung Dämmung – Isolierung

​Hinweis Begriffsverwendung Dämmung:

Umgangssprachlich wird der Begriff dämmen sehr oft mit dem Begriff isolieren synonym verwendet, was aber technisch gesehen falsch ist. Eine Isolierung schützt gegen elektrischen Strom. Die Dämmung hingegen dient gegen Wärme/Kälteverlust bzw. zum Schallschutz.

Relevante Normen:

ÖNORM B 4100-2

ÖNORM DIN 4074-1

ÖNORM B 1995-1-1 bzw. ÖNORM EN 1995-1-1​​​


Hinweis Begriffserweiterungen:

Dieses Kapitel erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit, sondern stellt lediglich einen Auszug dar. Sollten Begriffe, Tabellen, Skizzen udgl. aus Ihrer Sicht fehlen bzw. bestehende Erläuterungen sowie umgangssprachliche Begriffe ergänzt werden, dann bitten wir um Kontaktaufnahme unter office@pmholzbau.at.​​