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Im Unterschied zur vorherigen EU-Bauprodukterichtlinie gilt die EU-Bauprodukteverordnung (BPV) unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Dadurch gelten seit 1. Juli 2013 im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum neue Bestimmungen für die CE-Kennzeichnung von Bauprodukten, mit denen u.a. eine „Leistungserklärung“ eingeführt wurde. Da es noch nicht für alle Bauprodukte eine harmonisierte Norm (hEN) gibt, bleiben für die restlichen Bauprodukte die bisherigen nationalen Systeme (Zulassungen, KennzeichnungenzB. das ÜA-Zeichen) aufrecht. 

Verordnungstext und Infos des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: https://www.bmdw.gv.at/Themen/Technik-und-Vermessung/Bauprodukte/EU-Bauprodukteverordnung.html

  

Gibt es eine harmonisierte Norm für das Produkt?  

Nicht für alle Bauprodukte ist eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Die Verpflichtung, eine Leistungserklärung zu erstellen und die CE-Kennzeichnung anzubringen, gilt nur für Bauprodukte, die in den Anwendungsbereich einer „harmonisierten Norm“ (hEN) fallen. 
 

Verwendungsbestimmungen für Baustoffe mit CE-Kennzeichnung:  

In Österreich sind Verwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Bauprodukte in der Baustoffliste ÖE festgelegt. 
 
Beispiele:  
Bauholz für tragende Zwecke, Holzspanplatten und -elemente oder Bausätze für Gebäude in Holzbauweise nach ETAG 007 (Anm. Anwendung v. a. in der Fertighausindustrie mit Serienfertigung)  
 

Verwendungsbestimmungen ohne CE-Kennzeichnung (ÜA-Zeichen): 

In Österreich sind die Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte, für die es noch keine harmonisierte Norm gibt, in der Baustoffliste ÖA​  festgelegt. Sie werden mit dem ÜA-Zeichen gekennzeichnet. 
 
Beispiel:
Vorgefertigte tragende Wand- und Deckenbauteile (beidseitig geschlossener Rahmenbau; vorgefertigte, massive, mehrschichtig zusammengesetzte Holzbauteile) 
(gekürzt zitiert aus: Mikulits, CE-Kennzeichnung und Bauprodukte, Hg. WKO, Wien 2015) 
 
Beispiel:
Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion (beidseitig geschlossen) 
(gekürzt zitiert aus Ferk, Das ÜA-Zeichen im Holzbau, Hg. TU Graz, Graz 2017) 
 

Für welche Bauteile braucht man ein ÜA-Zeichen? 

Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile (z.B. beidseitig geschlossener Rahmenbau; vorgefertigte, massive, mehrschichtig zusammengesetzte Holzbauteile) dürfen in Österreich nur dann verwendet und eingebaut werden, wenn diese das Einbauzeichen (ÜA-Kennzeichen) tragen. 
 

Voraussetzungen für ein ÜA-Zeichen – Registrierung 

Damit ein Hersteller ein ÜA-Zeichen auf seine vorgefertigten Wand- und Deckenbauteile anbringen und diese verwenden und einbauen darf, ist der zuständigen Behörde nachzuweisen, dass die Bestimmungen der Baustoffliste ÖA eingehalten werden.  
 
Diese fordert für Holzbauteile, dass sie den Vorgaben des Verwendungsgrundsatzes „vorgefertigte Wand und Deckenelemente mit hölzerner Tragkonstruktion“ des OIB entsprechen und registriert sind. 
 
Der Nachweis, dass die Bauteile dem Verwendungsgrundsatz entsprechen, kann entweder dadurch erfolgen, dass die hergestellten Bauteile im Aufbau, den Materialien und Eigenschaften vergleichbar sind mit jenen, die in der Datenbank „dataholz.eu“ enthalten sind, oder bei herstellerspezifischen Bauteilen die erforderlichen Nachweise wie z.B. Wärmeschutz und Kondensationsschutz, Schallschutz, und Brandschutz beigebracht und durch eine akkreditierte Prüfstelle, erstellt bzw. geprüft werden.  

Weitere Infos: https://www.wko.at/branchen/stmk/gewerbe-handwerk/holzbau/Das-UeA-Zeichen-im-Holzbau.pdf
 
 

Eigen- und Fremdüberwachung 

Damit sichergestellt ist, dass die Bauteile die entsprechende Qualität auch in der Herstellung aufweisen, muss im Betrieb eine Eigenüberwachung eingeführt und betrieben werden.  
 
Es erfolgt eine Erstprüfung durch eine akkreditierte Prüfstelle. Um künftig nachweisen zu können, dass man als Hersteller die Qualität auch laufend bei der Herstellung gewährleistet, ist ein Überwachungsvertrag mit einer Überwachungsstelle abzuschließen, die dann, abhängig von der Menge der produzierten Teile, ein bis zweimal jährlich eine Fremdüberwachung des Betriebes durchführt.

ÜA-Datenbank

In dieser Datenbank finden Sie Hersteller mit ÜA-gekennzeichneten Produkten: https://www.oib.or.at/de/datenbanken/uea-expert​
Vorgehensweise: Im Feld lfd. Nummer / Produktbezeichnung den 4.1.1. Vorgefertigte Wand- und Deckenbauteile mit hölzerner Tragkonstruktion wählen.