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Grundsätzlich gilt:

Diese Bauprodukte sind

  • nicht in der Baustoffliste ÖA
  • nicht CE-gekennzeichnet
  • nicht nach einer ÖTZ oder ETZ geregelt

Bauprodukte ohne ein CE-Kennzeichen

  • Produkte gem. nachstehendem Sonderverfahren
  • Produkte bei denen die wesentlichen Anforderungen untergeordnete Bedeutung haben
  • Produkte deren Verwendung nur für den Einzelfall vorgesehen ist.

Sonderverfahren

Wenn für Produkte keine europäischen technischen Spezifikationen vorliegen, können für die Beurteilung der Brauchbarkeit österreichische Vorschriften oder normative Dokumente herangezogen werden. Diese Produkte dürfen das CE-Zeichen nicht führen.

Produkte aus Drittstaaten

Für Produkte aus Drittstaaten muss sichergestellt sein, dass die nationalen Rechtsvorschriften eingehalten werden, der Nachweis der Brauchbarkeit gegeben ist und die nachweisliche Konformität mit bestehenden Normen oder einer Zulassung besteht.
Dieser Nachweis gilt als erbracht, wenn eine dafür akkreditierte Zertifizierungsstelle (notifizierte Stelle) die Übereinstimmung des Produktes mit den in Betracht kommenden normativen Dokumenten bestätigt.